Modifizierte Verfahren
© Rhombos Verlag (6/2019)
Mit Hilfe der einschlägigen VDI-Richtlinie lässt sich die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben

Das neue Verpackungsgesetz – Was hat sich für die Kommunen geändert?
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes und namentlich die Verhandlungen über neue Abstimmungsvereinbarungen zwischen Kommunen und Systemen nach § 22 VerpackG gestalten sich zäh und mühsam. Der schwierige Verhandlungsprozess hat seine Ursache unter anderem darin, dass die Verbesserung der kommunalen Rechtsposition durch die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes von den Systemen nur widerwillig zur Kenntnis genommen wird. Überlagert wird der Umsetzungsprozess zudem durch gravierende Umbrüche in der Systemlandschaft, die weitere Fragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Für die Kommunen empfiehlt es sich in dieser Situation, die eigenen Ansprüche konsequent geltend zu machen und den Abstimmungsprozess mit den Systemen aktiv zu gestalten.

Eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen in der Hansestadt LĂĽbeck
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Seit dem Inkrafttreten des VerpackG am 01.01.2019 haben Kommunen die Möglichkeit, ihre vielseitigen Rechtsbeziehungen zu den dualen Systemen mit einer Abstimmungsvereinbarung neu zu ordnen.

Umgang mit Fremdstoffen im Spannungsfeld von Abfall- und DĂĽngerecht
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Das geltende Recht, insbesondere das KrWG i. V. m. der BioAbfV sowie das Düngemittelrecht, verbietet nicht den Einsatz verpackter Lebensmittel. Die gesetzlichen Anforderungen können durch eine entsprechende Aufbereitungstechnik sichergestellt werden. Dabei genügt es, wenn aufgrund technischer Maßnahmen bei der Beschaffenheit der konkreten Einsatzstoffe angenommen werden kann, dass sie nach ihrer Behandlung die Anforderung unter anderem an den zulässigen Kunststoffanteil im Sinne von § 4 Abs. 4 BioAbfV einhalten.

LAGA­-Mitteilung 34 – Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Die novellierte Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie setzt auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen um. Kernstück der novellierten Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die bisherigen Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Gewerbeabfallverordnung LAGA-Mitteilung 34 entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Sie wurden daher neu gefasst. Mit einer Veröffentlichung ist Ende März 2019 zu rechnen.

Umsetzung Verpackungsgesetz – Stand und Stolpersteine
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Die Neuordnung der Wertstoffentsorgung in Deutschland sollte die Unterscheidung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen hinter sich lassen. Es sollten nicht unterschiedliche Entsorgungszuständigkeiten maßgeblich bleiben; die gleiche stoffliche Beschaffenheit der Abfälle sollte zu einer einheitlichen Wertstofferfassung führen. Das haben wir für den Bereich Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) schon immer, denn die Entsorgung der sogenannten PPK-Verkaufsverpackungen, die in der Verantwortung der Systembetreiber liegt, wird im Rahmen der kommunalen PPK-Sammelstrukturen in der blauen Tonne mit erledigt. Es gab im vermeintlichen Vorgriff auf ein Wertstoffgesetz auch vielerorts die Einführung der sogenannten Wertstofftonne, die in Sachen Leichtverpackungen (LVP) dem Bürger nicht mehr die Auswahl aufdrängt, zwischen LVP-Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen zu unterscheiden. Was die Bürger bei den Regeln zur Bepfandung von Ein- und Mehrwegflaschen zum Wahnsinn zu treiben droht, macht sie auch insbesondere bei Kunststoffabfällen entweder ratlos oder ärgerlich.

Umsetzung der Pflichtrestmülltonne – Angemessener Nutzungsumfang, Umsetzung in der Abfallsatzung, Praxisbeispiele
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2019)
Der Gewerbeabfallverordnung kommt eine zentrale Bedeutung bei der Abgrenzung von kommunaler und privater Entsorgungsverantwortung für die Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen zu. Da anlagenseitig inzwischen so gut wie sämtliche Siedlungsabfälle in Deutschland verwertet werden, fällt der Gewerbeabfallverordnung die Aufgabe zu, diejenigen Abfälle zu definieren, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht für eine (hochwertige) Verwertung geeignet und daher als Beseitigungsabfälle zu qualifizieren sind.

Mögliche Veränderung der Stoffströme mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg durch die geplante MantelV
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2019)
Vier Artikel sollen unter anderem sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau sowie zur Verfüllung und Rekultivierung von Steinbrüchen gemäß den Zielstellungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgt und ein ausreichender Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Im Wesentlichen sollen vier Artikel folgende Fragen beantworten:

Deponieentgasung nach VDI-Richtlinie 3899 Blatt 2 (Entwurf) – ein umfassender Handlungsvorschlag
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2019)
In den letzten Jahren wurden im Rahmen der VDI Richtliniearbeit durch eine mit zahlreichen Experten aus Deutschland und der Schweiz besetzten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Autors die wesentlichen technischen Anforderungen an eine Deponiegaserfassung und DeponiebelĂĽftung erarbeitet und beschrieben.

Aktuelle Entwicklungen im europäischen und nationalen Deponierecht
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2019)
Warum befassen wir uns heute noch mit neuen Regelungen und Entwicklungen von Deponien, einer so genannten „end-of-pipe-Technologie“? Bereits 1999 wurde darüber diskutiert, dass 2020 keine Deponien mehr erforderlich sein würden. Dies beruhte allerdings auf einer missverstandenen Äußerung des Bundesministeriums für Umwelt im Zusammenhang mit der Einführung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung.

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gegen den Müll