Projekt „Nasse und Trockene Tonne“ Kassel© Universität Kassel (12/2009)
Die Abfallentsorgung in der kreisfreien Stadt Kassel wird durch den Eigenbetrieb Die Stadtreiniger Kassel durchgefĂĽhrt. In Kassel leben zzt. etwa 197.000 Einwohner in rd. 102.000 Haushalten. Etwa 6.500 Industrie- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls bei der Umsetzung einer geordneten und sicheren Abfallentsorgung zu berĂĽcksichtigen.
Erfahrungen mit dem System Gelbe Tonne plus in Leipzig und Berlin© Universität Kassel (12/2009)
In einer Phase, in der die gesamte Entsorgungswirtschaft Wertstoffe zu oft nicht mehr kostendeckenden Erlösen erfasst, mutet es auf den ersten Blick gewagt an, über die Möglichkeiten zur Steigerung der Wertstofferfassung zu berichten. Trotz der momentanen Weltwirtschaftssituation, die sich auch auf die Entsorgungswirtschaft massiv auswirkt, hat sich aber eines nicht geändert: die Rohstoffsituation ist mittel- und langfristig von Knappheit geprägt. Damit ist auch der Wandel von der Entsorgungs- zur Versorgungswirtschaft bzw. zur Ressourcenwirtschaft weiterhin richtig.
Modellversuche zu alternativen Erfassungssystemen – eine aktuelle Ăśbersicht© Universität Kassel (12/2009)
Die getrennte Sammlung von Abfällen bzw. Sekundärrohstoffen mit dem Ziel der Verwertung ist seit vielen Jahren ein wesentlicher Baustein der Abfallwirtschaft in Deutschland. Nach etwa 30 Jahren stetiger Intensivierung der getrennten Sammlung werden die etablierten Systeme in den letzten Jahren zunehmend hinterfragt. Dabei werden nicht der Sinn oder die Erfolge der Abfalltrennung vor der Erfassung in der Vergangenheit in Frage gestellt, aber es wird auf Grund der weiter entwickelten Sortiertechnik die Chance gesehen, zukünftig die getrennte Erfassung zu vereinfachen.
Bevollmächtigungsverbot im Nachweisverfahren?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2009)
Das Nachweisverfahren nach der Nachweisverordnung (NachwV) wird mit der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 1.4.2010 grundlegende Änderungen erfahren. Nach den zum 1.4.2010 in Kraft tretenden §§ 17 ff. NachwV werden die zur Führung von Nachweisen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle Verpflichteten abweichend von den bisherigen Bestimmungen die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen nach Maßgabe des 4. Abschnitts der Nachweisverordnung elektronisch zu übermitteln und mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen sowie die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu eröffnen haben. Mit der Pflicht zur elektronischen Nachweisführung geht implizit die Pflicht zur Vorhaltung der dafür erforderlichen technischen Mittel und Geräte einher.
Hilfe fĂĽr die Praxis© Rhombos Verlag (9/2008)
Mit der VDI-Richtlinie 2343 Blatt „Logistik“ lassen sich Potentiale zur Optimierung der Altgeräteentsorgung aufdecken und nutzen