Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL Teil 3: Kartellrechtliche Fragestellungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2009)
In Teil 1 unseres Beitrags hatten wir zunächst die zentralen Verpflichtungen der REACH-VO (EG-VO 1907/2006) und der Biozid-RL (RL 98/8) beleuchtet.

Revision der EU-Biozid-Gesetzgebung: Bewertung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2009)
Biozide sind unverzichtbar für den hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft. Sie sichern und verbessern die Qualität von Produkten und industriellen Prozessen. Als Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten bzw. ihren Überträgern, und sie werden zum Schutz leicht verderblicher Materialien eingesetzt.

Der Risikobegriff im Gefahrstoffrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2009)
Mit Novellierung des europäischen Chemikalienrechts durch REACh ist eine neue Diskussion über die Gefährlichkeit von Chemikalien entbrannt. Durch REACh wurden neue Maßstäbe im Umgang mit gefährlichen Stoffen gesetzt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Risikomanagement. Um ein gutes Risikomanagement betreiben zu können, ist es essenziell zu wissen, wie das Risiko eines gefährlichen Stoffes zu definieren ist. Dieser Beitrag soll daher eine Risikodefinition für das Gefahrstoffrecht liefern.

Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2009)
Teil 2: Unklare Reichweiten der Tatbestände für Handlungspflichten

Rechtsfragen bei der vor-Ort-Herstellung von Biozid- Produkten – Eine Replik auf Florian Meyer: Auch Verwendungen können genehmigungspflichtig sein
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2009)
Richtig ist sicherlich, dass die Frage der vor-Ort-Herstellung von Biozid-Produkten keine Beachtung im Text der Biozid-Richtlinie gefunden hat. Die Gesetzgeber der Biozid- Richtlinie sind davon ausgegangen, dass kein Fall denkbar ist, bei dem ein „in Verkehr bringen“ vor dem Verwenden fehlen kann. (Nur dann stellt sich überhaupt die Frage, ob auch gegen den Verwender eines nicht zugelassenen Biozid-Produkts vorgegangen werden kann).

In-situ-Herstellung von Biozid-Produkten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2009)
Das Biozidrecht wird von Behörden und Wettbewerbshütern im Vergleich zu anderen Produktbereichen bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dennoch häufen sich auch hier die Auseinandersetzungen und jedem beteiligten Rechtsanwender wird schnell klar, dass er es mit einer unausgegorenen Materie zu tun hat, die eine Fülle an Rechtsfragen mit sich bringt. Ein Graubereich stellt insbesondere die sog. In-situ-Herstellung von Biozid-Produkten dar. Gemeint ist damit, dass derjenige, der ein Biozid-Produkt zu eigenen Zwecken an- und verwendet, es auch selbst herstellt, beispielsweise mit einer dafür vorgesehenen Produktionseinheit. Welche Fragen die In-situ-Herstellung aufwirft und welche Lösungsansätze bestehen, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Zulassung, Identität, Rechtsschutz – Neue EuGH-Vorgaben zum Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Trotz der erstmaligen Aufnahme ausdrücklicher Regelungen über die sogenannten Parallelimporte von Pflanzenschutzmitteln in das Pflanzenschutzgesetz durch die 2. PflSchG-Novelle ist in Deutschland keine Rechtssicherheit über die Zulässigkeit solcher Parallelimporte eingekehrt. Vielmehr wird der Streit zwischen Herstellern und – zumindest bestimmten – Händlern sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder unvermindert weiter geführt.

Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL, Teil 1
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Überschneidungen/Doppelregelungen, unklare Reichweiten der Tatbestände und kartellrechtliche Fragen

EG-Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Warum die politische Einigung im Ministerrat ein Erfolg für die Umwelt ist
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Die seit Ende 2006 geführten Beratungen im Rat über die Neuordnung der Inverkehrbringensregelungen für Pflanzenschutzmittel haben mit der politischen Einigung über die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes zum Vorschlag der Europäischen Kommission ein richtungsweisendes Etappenziel erreicht. Innerhalb der Bundesregierung werden die Verhandlungen im Rat federführend vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geführt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist in diese Verhandlungen aufgrund seiner Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt vor den stofflichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln eingebunden. Mit diesem Beitrag werden die aus unserer Sicht für den Schutz der Umwelt wichtigsten Elemente des Kommissionsvorschlags und der politischen Einigung dargestellt.

Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung

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