Die Förderung der Altlastenforschung im UFG-Regime
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2018)
Altlastensanierung erfolgt üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was durchaus im Sinn von Altlastenbesitzern und -sanierern ist. Bei den betroffenen Stakeholdern gibt es jedoch das klare Bekenntnis, alle Altlasten innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Im Vergleich zur Anzahl der bisher sanierten Altlasten stellt dies eine vielfach größere Aufgabe dar zu deren Erledigung entsprechende Werkzeuge entwickelt werden müssen.

Konsequenzen der deutschen TA Luft 2017 und Düngeverordnung auf biologische Abfallbehandlungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Konsequenzen der Novellierung der TA Luft auf Bau und Betrieb von biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden erläutert. Die Emissionsparameter umfassen Geruch, Ammoniak und organische Stoffe. Es werden zukünftige Emissionswerte diskutiert. Neuerungen in der Düngeverordnung haben Auswirkungen auf: Düngeplanung, Ausbringungsverluste, Sperrfristen, Herbstdüngung, N-Obergrenze, Phosphor, Gewässer.

Entscheidungshilfe zur Planung der Frühjahrsdüngung in der Landwirtschaft
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (3/2017)
Auf das Timing kommt es an: Dünge mittel sollten in der Landwirtschaft immer möglich zeitnah am sogenannten Vegetationsbeginn ausgebracht werden. Wird hingegen zu früh gedüngt, so nimmt nicht nur die Effizienz des eingesetzten Düngers erheblich ab: Die Kulturpflanzen nehmen diesen nur bedingt oder gar nicht auf, ein Eintrag in das Grundwasser oder nahegelegene Oberflächengewässer kann die Folge sein. Vor diesem Hintergrund vermittelt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die richtige zeitliche Platzierung der Düngungen mithilfe einer einfachen Internet-Anwendung.

Die relevanten technischen Aspekte im neuen Altlastensanierungsgesetz
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Das geplante neue Altlastensanierungsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen betreffend die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten sowie Bestimmungen betreffend die Durchführung von Altlastenmaßnahmen. Im Beitrag werden diese Bestimmungen erläutert.

Verwendung von Tunnelausbruchmaterial – Die neue Richtlinie der Österreichischen Bautechnik Vereinigung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Der uneingeschränkte Zugang zu Sand-, Kies- und Lagerstätten für Industrieminerale wird durch vielseitige Oberflächennutzung und restriktiver werdende Umweltauflagen zukünftig erschwert möglich sein.

Novelle des Altlastensanierungsgesetzes – Entscheidungshilfen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
In diesem Beitrag werden Arbeitshilfen – sogenannte Entscheidungshilfen – vorgestellt, die zurzeit vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenhang mit den Entwürfen zu einer Novelle des Altlastensanierungsgesetzes („ALSAG neu“) erstellt werden.

Die Sicherheitsleistung für Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung nach § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Die Behörde kann im Fall der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzungen, die Art der Bestellung und vor allem die Höhe der Sicherheitsleistungen sind im Bodenschutzrecht weiter nicht geregelt. Ziel des Beitrages ist es, den Regelungshintergrund näher zu untersuchen und Anwendungsvoraussetzungen, Festsetzungsmöglichkeiten sowie Restriktionen des Instruments der Sicherheitsleistung zu beschreiben. Neben den spezifischen Problemlagen bei Sicherungsmaßnahmen der Altlastensanierung werden hierzu Anleihen aus anderen Sicherheitsleistungen des Umweltrechts verwendet, um Lösungen zu entwickeln. Diese sind im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherungsinteressen einerseits und der Gefahr der Übersicherung andererseits zu finden.

Zur Abgrenzung von Bodenschutzrecht und Abfallrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
In einem Beschluss vom 26.7.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht einige über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen zu den Anwendungsbereichen des Bodenschutz- und Abfallrechts höchstrichterlich geklärt. Dies betrifft zum einen die Auslegung der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz neu eingeführten Bereichsausnahme für Böden in situ (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG), zum anderen das Verhältnis zwischen dem Bodenschutzrecht und § 40 KrWG bei der Stilllegung illegaler Deponien. Der Beschluss dürfte zu einer größeren Rechtssicherheit bei der Abgrenzung beider Rechtsgebiete führen und künftig die Beantwortung der Fragen erleichtern, welche behördlichen Maßnahmen in Betracht kommen, an welche Voraussetzungen sie geknüpft sind und gegen welchen Personenkreis sie gerichtet werden können.

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren von sog. Grundstoffen in der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Wie werden die Rechte von Zulassungsinhabern geschützt?

Biozidrecht – private Schadnagerbekämpfung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2016)
Der Einsatz von Biozidprodukten, die Antikoagulanzien enthalten, ist (auf absehbare Zeit) unverzichtbar. Bisher dürfen Biozide, die Antikoagulanzien der 1. Generation enthalten, auch von nicht-berufsmäßigen Verwendern im Haus und unmittelbar am Haus eingesetzt werden. Eine neue chemikalienrechtliche Einstufung der Reprotoxizität in der EU könnte nun dazu führen, dass künftig dem deutschen nicht berufsmäßigen Verwender gegen Schadnager kein Produkt mehr zur Verfügung steht. Professionelle Schadnagerbekämpfer werden indes die bisher von nicht-berufsmäßigen Verwendern durchgeführten Bekämpfungen insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht übernehmen können.

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