Kohlenstoffquellen durch Humuszertifikate-Handel ökonomische Anreize geben
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2019)
Landwirtschaft wird mit bis zu 24 % an den Klimagasemissionen verantwortlich gemacht, schreibt der Weltklimarat IPCC. Der Input an endlichen Ressourcen für die landwirtschaftliche Produktion, wie z. B. Öl, Kohle, Gas, Phosphor, aber auch Land an sich, sind nicht nachhaltig. An anderer Stelle werden vorhandene Ressourcen, wie Biomasse, biogene Reststoffe, Nährstoffe im landwirtschaftlichen Kreislauf, aber auch menschliche Exkremente, verschwendet.

Das Verbandsklagerecht der Umweltverbände – ein Streifzug
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2019)
Der Streit um die Elbevertiefung, Autobahnplanungen, Starkstromleitungen und Dieselfahrverbote hat den Einfluss der Umweltverbände auch nach den jeweiligen Gerichtsentscheidungen immer wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Umweltrechtsschutz in der gerichtlichen Praxis
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2019)
Over the last two decades, environmental law has strongly influenced the legal protection, in particular with regard to planning approval decisions. In addition to the system of legal protection based on subjective rights contained in the Code of Administrative Court Procedure, the action instituted by an association (Verbandsklage) has become important and has changed judicial practice.

Reduzierung von Schiffsabgasen durch Völker- und Europarecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2019)
Zugleich Besprechung von Katharina Solf, Europäisches Meeresumweltrecht im Internationalen Mehrebenensystem

20 Jahre Umsetzung und Praxis der Aarhus- Konvention – Zwischenbilanz des Bundesumweltministeriums
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2019)
Beiden Aufgaben im Rahmen der Aarhus-Konvention agiert das Bundesumweltministerium auf der UNECE-Ebene, auf der EU-Ebene und auf der nationalen Ebene. Dies beruht darauf, dass die Aarhus-Konvention ein gemischtes multilaterales Übereinkommen ist, bei dem sowohl Deutschland als auch die Europäische Union selbst Vertragsparteien sind. Daraus folgt, dass die Aarhus-Konvention als Völkerrecht zugleich auch EU-Recht ist, das innerhalb des europäischen Normensystems gegenüber dem Sekundärrecht vorrangig ist.

Die Abhängigkeit der Rückführungspflicht vom Ausgangszustandsbericht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2019)
The Directive 2010/75/EU on industrial emissions (integrated pollution prevention and control) provides an obligation for plant operators to return the environment around the plant to its initial condition after it has been decommissioned.

Die verwaltungsprozessualen „Begleitregelungen“ des UmwRG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2018)
Innerprozessuale Präklusion, Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens zur Fehlerheilung und Auffangrechtsschutz zum Oberverwaltungsgericht

In der Schwebe
© Rhombos Verlag (2/2016)
Aktuelle rechtliche Entwicklungen bringen Bewegung in die Diskussion über den Emissionshandel

Zum ökologischen Rucksack und anderen Bilanzierungsinstrumenten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2014)
Die Möglichkeit der Einbeziehung in den Emissionsrechtehandel

Strafen und Bußen im Emissionshandelsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Seit nunmehr einem Jahr gilt das anlässlich der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 grundlegend überarbeitete Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Im Zuge dieser Novelle waren auch die Sanktions- und Bußgeldvorschriften reformiert worden. Insgesamt ist hierdurch ein deutlich strengeres Regime zur Durchsetzung der emissionshandelsrechtlichen Betreiberpflichten zu verzeichnen. Strenge Sanktionen bedingen aber gleichzeitig ein entsprechendes Bedürfnis nach klaren Konturen der sanktionierten Pflichten. Hier besteht auch neun Jahre nach der Einführung des Emissionshandels noch Nachholbedarf. Immer noch nicht abschließend geklärt ist insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die Strafzahlung für die Verletzung der Abgabepflicht greift. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den europäischen Vorgaben hierzu hat vorerst mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das Europäische Gericht, dem das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit vorlegt, positionieren wird.

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