CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.
Ein Treibhausgasbilanzierungstool mit Zukunftsszenarien für Institutionen© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2024)
Zur Beschreibung von Klimazielen ist es notwendig, das jeweilige Treibhausgasinventar eines Unternehmens oder einer Kommune zu kennen. Hieraus können die Minderungsmöglichkeiten identifiziert, Maßnahmen zum Klimaschutz abgeleitet und deren Wirkung bewertet werden. Werkzeuge, um diese zu bewältigen, sind vorhanden. Vorgestellt wird eines dieser Werkzeuge.
Klimaresilienter Städtebau© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Instrumente, Chancen und Hindernisse bei der Klimaanpassungsplanung
Der Schutz der Menschenrechte im Klimawandel vor dem internationalen Gerichtshof© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Maßnahmen der Staaten, die dem Klimaschutz unzureichend gerecht geworden sein sollen, sind in der Vergangenheit in Verfahren vor Menschenrechtsorganen der UN geltend gemacht worden.1 Mit der Initiative des Inselstaates Vanuatu vom6.12.2022wird erstmals der Versuch gemacht,
den Schutz der Menschenrechte im Klimawandel mit Hilfe des IGH weltweit voranzubringen.
Klimaschutz vor europäischen Gerichten© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2023)
Verfahren vor internationalen Streitbeilegungsorganen zur Durchsetzung des Klimaschutzes werden im Rahmen der strategischen Prozessführung immer verbreiteter, um dem Anliegen stärkeren Klimaschutzes entsprechende Entscheidungen zu erhalten. Anschließend an den Beitrag Klimaschutz und Menschenrechte liegt der Fokus des vorliegenden Beitrags auf der Spruchpraxis regionaler Streitbeilegungsorgane, wobei hier nur die Entscheidungen des EuGH und des EGMR und damit der europäische Rechtsraum näher untersucht werden