Heft 01 - 2012


Von der Verpackungsverordnung zum Wertstoffgesetz
Dr. Fritz Flanderka, Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann
Totgesagte leben länger. Das gilt auch für die Verpackungsverordnung. Bis heute ist praktisch kein Regelungsbereich inhaltlich unumstritten. Gelber Sack, gelbe Tonne oder Grüner Punkt waren zu keiner Zeit „common sense“ und schon manches Mal wurde im Angesicht von tatsächlich oder vermeintlich zur Verfügung stehenden Alternativen schon mal das Totenglöckchen angeläutet. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Einführung des Trockenstabilatverfahrens im Lahn-Dill-Kreis oder die zahlreichen Versuche zur Nachsortierung gemischten Hausmülls.
Grenzüberschreitende Abfallverbringungen durch Einsammler, Händler und Makler
Dr. Olaf Kropp
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung von und nach Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Überwiegend betrifft dies ungefährliche Abfälle, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/200623 ohne vorherige Notifizierung und behördliche Zustimmung verbracht werden dürfen. Allerdings sind hierbei bestimmte Informationspflichten zu beachten (Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 18).
Produkthaftung beim Einsatz von Sekundärrohstoffen
Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
Das mir gestellte Thema erfordert schon auf den ersten Blick eine begriffliche Abgrenzung, weil es ja nur auf die Produkthaftung – sowohl nach den Bestimmungen des Prod- HaftG als auch nach Maßgabe des Deliktrechts (§ 823 BGB) – ankommt, die durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen ausgelöst wird.
DK 0-Deponie oder VerfĂĽllung?
Dr. Peter Kersandt
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablagerung mineralischer Abfälle
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