EurUp 01/2012


Vier Jahre Umweltschadensgesetz
Priv. Doz. Dr. iur. habil. Ralf Brinktrine
Zugleich ein Beitrag zur Rezeption und wissenschaftlichen Begleitung neuer Umweltgesetze
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Österreich
Univ.-Prof. Mag. Dr. Erika Wagner, Cand. iur. Richard Volgger
Die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie; kurz: UH-RL)1 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines Rechtsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von bestimmten Umweltschäden in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Haftungsregimes.
Die Aarhus-Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs und die Verbandsklage gegen Rechtsakte der Europäischen Union
Prof. Dr. Eckard Rehbinder
Einer der Schwerpunkte der Aarhus-Konvention (AK) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten ist die Verbesserung des Rechtsschutzes. Im Hinblick darauf, dass die Durchführung des Unionsrechts in erster Linie den Mitgliedstaaten obliegt (Art. 291 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), steht die Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 AK im Mittelpunkt des Interesses.
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