Heft 01 - 2012


Kapazitätsverringerungen und Betriebseinstellungen im Emissionshandel
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Einmal Emissionshandel – immer Emissionshandel. Das muss nicht sein, wenn nämlich eine Kapazitätsverringerung oder eine Betriebseinstellung vorliegt.
Umweltqualitätsstandards für Gewässer und Auswirkungen auf BImSchG-Anlagen
Thorsten Fritsch, Sophie Wiegand
Im Jahr 2010 titelte die Deutsche Umwelthilfe in einer Pressemitteilung: „Quecksilberemissionen werden nach EURecht zum Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke“.1 Dies ist eine sehr weitreichende Aussage, die, wenn man sich die zugrunde liegende Begrundung genauer ansieht, nicht nur fur Kraftwerke, sondern fur eine Vielzahl von Industrieanlagen gravierende Auswirkungen haben durfte.2 Was aber liegt den Annahmen der DUH zugrunde?
Rechtliche Rahmenbedingungen des Bergversatzes von Filterstäuben
Prof. Dr. Andrea Versteyl, Dr. Peter Kersandt
Fur die Entsorgung von Filterstauben aus der thermischen Abfallbehandlung bestehen grundsatzlich folgende Entsorgungswege: der untertagige Bergversatz bzw. die Untertagedeponie, die ubertagige Deponierung und die stoffliche Verwertung. Die ubertagige Deponierung von Filterstauben ist durch den behordlichen Vollzug in vielen Bundeslandern weitgehend eingeschrankt worden.1 Die untertagige Entsorgung durch Bergversatz begegnet nicht unerheblichen Akzeptanzdefiziten.
Emissionshandel ab 2013 – auch weiterhin ohne Abfallverbrennungsanlagen?
Dr. Stefan Kobes, Bernhard Burkert
Abfallverbrennungsanlagen waren in den ersten beiden Handelsperioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012 ausnahmslos vom Emissionshandel ausgenommen. Das mit Blick auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 umfassend novellierte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG 2011) sieht in § 2 Abs. 5 Nr. 3 wiederum eine Ausnahmeregel für Abfallverbrennungsanlagen vor.1 Stärker als bei der Vorgängerregelung in § 2 Abs. 5 Alt. 1 TEHG 20042 stellt sich bei der neuen Ausnahmeregel jedoch die Frage, unter welchen Voraussetzungen es sich um eine Anlage „zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder Siedlungsabfällen“ handelt. Dieser Beitrag dient dazu, der neuen Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Nr. 3 TEHG 2011 Konturen zu verleihen.
ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
Dr. JĂĽrgen Bardenhagen, Corinna Gersmeyer
Das Antragstellungsprogramm fur Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Eine Initiative des Landes Niedersachsen
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