Heft 01 - 2013


Die fünfstufige Abfallhierarchie –Funktionen und Probleme
Ministerialrat Dr. Frank Petersen
Die mit der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)1 eingeführte fünfstufige Abfallhierarchie ist das zentrale Steuerungselement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Sie strahlt über die Grundsatznorm des § 6 KrWG und die Umsetzung durch die für Abfallerzeuger und -besitzer geltenden Grundpflichten auf das gesamte Regelungssystem des KrWG aus und wird die zukünftige Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft nachhaltig prägen. Allerdings wirft die Abfallhierarchie zahlreiche Rechtsfragen auf.
Die Überlassungspflicht für Gewerbeabfälle nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung
Dr. jur. Holger Thärichen
Die Diskussion über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz1 war und ist geprägt von der Auseinandersetzung um die Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle und hierbei insbesondere um den Ausnahmetatbestand der „gewerblichen Sammlung“. Dabei geriet ein anderer wichtiger Themenkreis in den Hintergrund: die Überlassungspflichtigkeit von Abfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen, d.h. insbesondere von gewerblichen Siedlungsabfällen.
Rechtsfragen der Anzeige bestehender gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen nach § 72 Abs. 2 KrWG
RA Dr. Martin Dieckmann, Dr. jur. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Mit § 18 KrWG hat der Gesetzgeber erstmals eine Pflicht zur Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen eingeführt, nachdem nach bisheriger Rechtslage lediglich die Verpflichtung des gewerblichen Sammlers bestand, die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle dem zuständigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (örE) nachzuweisen (vgl. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG). Die Ausgestaltung der neuen Anzeigepflicht ist Ergebnis zähen Ringens der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten.
Flowback beim Fracking
Prof. Dr. Alexander Schink
Unter Fracking versteht man eine Methode der Gewinnung von Erdgas, bei der großräumige unterirdische Lagerstätten horizontal angebohrt und in diese Flüssigkeiten gepresst werden, um das Gestein aufzubrechen, damit Gase leichter zu den Bohrungen gelangen und gefördert werden können. Das gashaltige Gestein, in Deutschland häufig Schiefer, wird durch Einpressen von Wasser mit hohem Druck aufgesprengt. Hierdurch und unter Zuhilfenahme von dem Wasser beigefügten Chemikalien wird Gas freigesetzt.
Öffentliches Preisrecht und Abfallgebühren
RA Dr. Klaus Grünewald
Die nachfolgende Darstellung knüpft an das KAG NRW an und stellt auf der Basis der Rechtsprechung des OVG NRW zunächst den Prüfungsmaßstab, den diese an eine Kalkulation von Abfallgebühren anlegt, dar. Daran schließt sich die Einbindung des öffentlichen Preisrechts in das Abfallgebührenrecht an, wobei sich der Schwerpunkt der Ausführungen mit den Kosten, die durch die Einschaltung einer MVA in die Abfallentsorgung entstehen, befasst. Die Abhandlung endet mit einem Hinweis auf eine bereits seit längerer Zeit angedachte Änderung der zentralen Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts.
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