Heft 02 - 2013


Das Planungsvereinheitlichungsgesetz
Dipl.-Jur Dirk Buchsteiner
Im April 2013 trat das Planungsvereinheitlichungsgesetz in Kraft. Ursprünglich war das Gesetzesvorhaben mit der Idee gestartet, die im Zuge der Bestrebungen um Verfahrensbeschleunigung (insbesondere durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006) in den einzelnen Fachgesetzen verstreuten Beschleunigungsinstrumente in das VwVfG zu überführen. Dies betraf, unter anderem, handhabbare Regelungen für einen fakultativen Erörterungstermin.
Immissionsschutz contra Arbeitsschutz: Beurteilungspunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Prof. Dr. jur. Hans-JĂĽrgen MĂĽggenborg
Der Erfolg von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kann von der Frage abhängen, an welchen Orten die Beurteilungspunkte für die Immissionsprognose festgelegt werden. An diesen Orten wird beurteilt, ob die einschlägigen Immissionswerte voraussichtlich eingehalten werden. Nur wenn das prognostisch der Fall ist, steht dem Antragsteller ein Genehmigungsanspruch zu und die Genehmigung kann erteilt werden. Werden die Immissionswerte dagegen nicht eingehalten, muss der Antragsteller entweder sein Vorhaben so modifizieren, dass die Werte eingehalten werden, also zumeist im Umfang reduzieren, oder die Behörde lehnt die Erteilung der beantragten Genehmigung ab.
Der Vorhabenbegriff „integrierte chemische Anlagen“ im Sinne des UVPG und der 4. BImSchV
Prof. Dr. Alexander Schink
Bereits die UVP-Richtlinie von 1985 enthielt eine Verpflichtung, für integrierte chemische Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das deutsche UVP-Recht hat diese Verpflichtung übernommen und in Nr. 4.1 der Anlage 1 UVPG Vorhaben einer integrierten chemischen Anlage einer unbedingten Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen. Die Formulierungen für den Begriff der integrierten chemischen Anlage haben sich dabei im Laufe der Zeit zwar geändert, am Kern – nämlich der zwingenden UVP-Pflicht solcher Anlagen – hat sich indessen nichts geändert.
Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie ĂĽber Industrieemissionen - Entstehung, Arbeitsstand und Umsetzung in Deutschland
Dipl.-Ing. Michael Suhr
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Abk.: IE-RL) ist das zentrale europäische Regelwerk für die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen – eine Art „Grundgesetz“ der Anlagengenehmigung. Die IE-RL erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland allein rund 9.100 Anlagen. Die IERL ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (96/61/EG; IVU-Richtlinie). Hauptziel der neuen IE-Richtlinie ist es, durch eine verstärkte Anwendung der Besten verfügbaren Techniken (BVT) bei industriellen Tätigkeiten in der Europäischen Union ein einheitlicheres und hohes Umweltschutzniveau zu erreichen und dadurch gleichartigere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Der Bericht ĂĽber den Ausgangszustand des Bodens im Kontext der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Andreas Theuer
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (im Folgenden: IED) ist am 6.1.2011 in Kraft getreten und musste von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Ihre Umsetzung in deutsches Recht war das in dieser Legislaturperiode sicher anspruchsvollste Gesetzgebungswerk im Bereich des „klassischen“ medialen Umweltschutzes, da es Änderungen einer Vielzahl zentraler Rechtsvorschriften erforderte, namentlich seien genannt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie eine Fülle untergesetzlicher Normen.
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