
| 2025 | |
| 2024 | |
| 2023 | |
| 2022 | |
| 2021 | |
| 2020 | |
| 2019 | |
| 2016 | |
| 2015 | |
| 2014 | |
| 2013 | |
| StoffR 05/2013 | |
| StoffR 04/2013 | |
| StoffR 03/2013 | |
| 2012 | |
| 2011 | |
| 2010 | |
| 2009 | |
| 2008 | |
| 2007 | |
| 2006 | |
| 2005 | |
| Rechtsfragen zur E-Zigarette: Welches Recht ist hier anwendbar? Priv. Doz. Dr. Harald Hohmann D importiert mehrere Sets elektrischer Zigaretten aus China nach Deutschland. Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt/Main Flughafen lehnt ihre Verzollung zum freien Verkehr ab, weil für diese nach § 73 Abs. 1 AMG ein Verbringungsverbot für Deutschland gelte, da sie „Arzneimittel sind, die der Pflicht zur Zulassung oder zur Registrierung unterliegen“. In anderen Fällen wurde das Verbringungsverbot aus § 6 MPG abgeleitet, weil es sich um Medizinprodukte handle. Was sollte D tun? |
| Produkthaftungsrechtliche Aspekte fĂĽr Chemikalien nach REACH in Europa und weltweit Dr. Sebastian Lach, Dr. Markus Burckhardt Potentiell fehlerhafte Produkte stellen fĂĽr Unternehmen hohe haftungsrechtliche Risiken dar, auch gegenĂĽber gewerblichen Abnehmern. |
| „Endokrine“ – Versuch einer inhaltlichen Annäherung – Teil I Dipl.-Informationswirtin Chemie Stefanie Merenyi Die Sorge, einzelne Stoffe könnten auf unterschiedlichste Art mit den Hormonsystemen von Menschen, Tieren und Pflanzen in Wechselwirkung treten und dabei Schäden ebenso unterschiedlichster Art hervorrufen, hat zu einer Vielzahl von Forschungsvorhaben und mittlerweile auch zu ersten Regulierungen in verschiedenen Bereichen des europäischen Stoffrechts geführt. Sie verwenden zur Beschreibung dieser Stoffgruppe zahlreiche verschiedene Begriffe, die hier zunächst unter dem Oberbegriff „Endokrine“ zusammengefasst werden sollen. |
| Doping und Dopingbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland; Teil II Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller, Sabina Prittwitz, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz Kritische Diskussion des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) und Fazit unter Berücksichtigung von weiteren gesellschaftlichen Formen des Dopings |
| Erste Entscheidungen des Europäischen Gerichts zu REACH - Anmerkungen zu den Urteilen vom 7.3.2013 zur Aufnahme von SVHC auf die Kandidatenliste Hartmut Scheidmann Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in vier Parallelverfahren über Klagen gegen die Auswahl und Benennung von Stoffen als SVHC (u.a. Anthracen und Anthracenöl) entschieden. In diesen – seinen ersten – Entscheidungen zu REACH hat der EuG wichtige und wegweisende Aussagen zur Zulässigkeit von Klagen gegen Akte der Kommission und zu den gerichtlichen Beurteilungsmaßstäben getroffen. |
