Zweckverbände als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger? Hans-Joachim Hasemann-Trutzel Überlegungen zur rechtlichen Zulässigkeit am Beispiel Nordrhein-Westfalen |
Personengesellschaften als Träger gewerblicher Sammlungen im Sinne des § 3 Abs. 18 KrWG Ministerialrat Dr. Frank Petersen, Isabella Hermanns Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellen sich die Regelungen zur gewerblichen Sammlung als Hauptbetätigungsfeld der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Kreislaufwirtschaftsrechts dar. Dabei geht es angesichts des nach wie vor anhaltenden „Kampfes um Abfälle“ vor allem um die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, insbesondere darum, ob der Sammlung nicht „überwiegende Interessen entgegenstehen“. |
Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2) Ralf Ramin Noch auf der Grundlage der Verordnungsbefugnis aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt weiterhin die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2002 erarbeitete Neufassung der Altölverordnung fort. In ihr findet das spezielle Recht zum Umgang mit Altölen seine Regelungen. |
Unzulässigkeit gewerblicher Sammlungen bei bestehenden Erfassungssystemen des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers RA Wolfgang Siederer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel, Dr. Julia Schütze § 17 Abs. 3 S. 3 KrWG als unwiderlegbare Vermutung entgegenstehender öffentlicher Interessen |
Aktuelle Rechtsprechung zur Überlassungspflicht von Krankenhausabfällen Dr. jur. Holger Thärichen Die Frage, ob krankenhausspezifische Abfälle aus der Gruppe 18 01 – Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen – der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 17 Abs. 1 S. 2 KrWG unterfallen, beschäftigt zunehmend die Verwaltungsgerichte. Dabei zeigt sich, dass die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. |
Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung - „Kleine“ Novelle der Nachweisverordnung Dr. Olaf Kropp Am 10.12.2013 wurde die „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 5.12.2013 verkündet. Diese sog. Mantelverordnung – oder auch Artikelverordnung – tritt am 1.6.2014 in Kraft. Während sich der erste Teil des vorliegenden Beitrages mit der als Art. 1 der Verordnung bekannt gemachten Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) befasste, werden im vorliegenden zweiten Teil die in Art. 4 der Verordnung enthaltenen Änderungen der Nachweisverordnung (NachwV) vorgestellt. |