| Der Ausgangszustandsbericht als Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides Dr. Jürgen Fluck Ver(w)irrungen bei der Übernahme europarechtlicher Vorgaben |
| Emissionshandel: Ausweitung in Europa bei weltweitem Stocken? Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Dr. M.A. Kristina Wimmers Während der internationale Klimaschutzprozess stockt, wird auf EU-Ebene noch eine Ausweitung des Emissionshandels überlegt - mit zweifelhaften Erfolgsaussichten. |
| Überwachungspläne/Umweltinspektionen - Anlagenüberwachung im Fokus Andrea Hennecken, Johanna Rosenbeck Am 2.5.2013 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ersetzt die IVU-Richtlinie und integriert weitere Richtlinien. |
| Abfallgrundpflichten und fünfstufige Abfallhierarchie - Bedeutung für Betreiber genehmigungsbedürftiger BImSchG-Anlagen Dr. Lutz Krahnefeld, Dr. Ruben Conzelmann Für die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen enthalten die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG verbindliche Vorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der betreffenden Anlagen. In spezifischen Grundpflichten, aber auch in Ausprägungen des allgemeinen Vorsorgegrundsatzes werden den Anlagenbetreibern abfallbezogene Pflichten auferlegt („Abfallgrundpflichten“). Dabei sind die Schnittstellen zwischen anlagenbezogenem Immissionsschutzrecht und stoffbezogenem Abfallrecht nicht immer eindeutig. Für Anlagenbetreiber und Behörden ist bisweilen unklar, wo exakt die Trennlinie zwischen Verantwortlichkeit und Zuständigkeit nach den Vorschriften des BImSchG oder des KrWG verläuft. |
| EU-Emissionshandel: Auswirkungen der dritten Handelsphase für EVU in Deutschland Johannes Leers Europarecht, deutsche Umsetzung und Änderungen der Zertifikatvergabe |
| Strafen und Bußen im Emissionshandelsrecht Dr. Miriam Vollmer, Carsten Telschow Seit nunmehr einem Jahr gilt das anlässlich der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 grundlegend überarbeitete Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Im Zuge dieser Novelle waren auch die Sanktions- und Bußgeldvorschriften reformiert worden. Insgesamt ist hierdurch ein deutlich strengeres Regime zur Durchsetzung der emissionshandelsrechtlichen Betreiberpflichten zu verzeichnen. Strenge Sanktionen bedingen aber gleichzeitig ein entsprechendes Bedürfnis nach klaren Konturen der sanktionierten Pflichten. Hier besteht auch neun Jahre nach der Einführung des Emissionshandels noch Nachholbedarf. Immer noch nicht abschließend geklärt ist insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die Strafzahlung für die Verletzung der Abgabepflicht greift. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den europäischen Vorgaben hierzu hat vorerst mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das Europäische Gericht, dem das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit vorlegt, positionieren wird. |
