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Wie weiter mit dem Wertstoffgesetz? Dr. Andreas Bruckschen In der Vielzahl der Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der laufenden Legislaturperiode kommt dem möglichen Wertstoffgesetz die größte öffentliche und mediale Aufmerksamkeit zu, obwohl die betroffene Wertstoffmenge im Vergleich zu anderen aktuellen Projekten der abfallwirtschaftlichen Gesetzgebung gering ist. |
Wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Sammlung von Alttextilien im öff. Straßenraum – Verwaltungsrechtsweg unzulässig Dr. Angela Dageförde, Dr. jur. Holger Thärichen Beschluss des VG Hannover vom 18.3.2016 – 7 A 888/16, 7 B 895/16 |
Europäisierung des abfallrechtlichen Vollzugs? Barbara Friedrich Inspektionsplanung und -überwachung als Instrumente EU-rechtlicher Compliance-Steuerung am Beispiel der novellierten EG-Abfallverbringungsverordnung |
Die Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz – ein Auslaufmodell? Dr. Olaf Kropp Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Mai 2016 einen noch nicht abschließend unter den Bundesministerien abgestimmten Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ vorgelegt. |
Straßenrechtliche Gesichtspunkte bei Abfallsammlungen Dr. jur. Peter Queitsch Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen müssen nach § 18 Abs. 1 KrWG bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das OVG NRW hat mit Beschlüssen vom 29.12.2015 und 22.12.2015 klargestellt, dass auch ein gewerblicher Abfallsammler das öffentliche Straßenrecht beachten muss und eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) benötigt, wenn er Abfallsammel-Container auf öffentlichen Flächen aufstellen möchte. Vor diesem Hintergrund zeigt die nachfolgende Darstellung das öffentliche Straßenrecht am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit den Schnittstellen zum Abfallrecht auf. |
Das künftige Wertstoffgesetz – Die Position des VKU Dr. jur. Holger Thärichen Das Wertstoffgesetz beschäftigt die Branche nun schon einige Jahre und eine Verabschiedung in der laufenden Legislaturperiode scheint aufgrund der gravierenden Interessengegensätze der maßgeblichen Akteure kaum noch im Bereich des Möglichen zu liegen. |