Anwendung der Abfallhierarchie der §§ 6–8 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der Praxis Vorschlag des Bundesumweltministeriums zu Vollzugshilfen |
Erforderlichkeit der Überlassung und Andienung gefährlicher Abfälle nach § 17 Abs. 4 KrWG im Spiegel aktueller Judikatur Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz Die Zulässigkeit von Andienungs- und Überlassungspflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde schon früher kritisch gesehen. Ist sie durch die Urteile des BVerwG vom 30.6.2016 zu § 17 Abs. 3 KrWG und des EuGH vom 19.10.2016 zur EU-Warenverkehrsfreiheit noch strenger zu prüfen? Bedarf es damit endgültig einer strikten Erforderlichkeitskontrolle? Ebnet gar das Urteil des BVerfG zum Atomausstieg vom 6.12.2016 den Weg für weitere Restriktionen, indem die Entsorgung gefährlicher Abfälle als Hochrisikotechnologie zu betrachten ist? |
Zuständigkeitsübertragung als Option zur vergaberechtssicheren Neuorganisation der Abfallwirtschaft RA Wolfgang Siederer, Rechtsanwalt Linus Viezens Um die kommunale Abfallentsorgung effizient zu gestalten, sind Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften und häufig auch die Auslagerung von Tätigkeiten auf andere juristische Personen des öffentlichen Rechts notwendig. Daher spielen in der Abfallwirtschaft die vergaberechtlichen Ausnahmen zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit eine besondere Rolle. |