AbfallR 01/2022


Praxisprobleme des neuen ElektroG aus Sicht von Herstellern und Händlern
Der nachfolgende Beitrag behandelt schwerpunktmäßig die novellierten und bereits zum 1.1.2022 in Kraft getretenen Rücknahme- und Informationspflichten des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 3). Dabei wird dargestellt, welche Probleme bei der rechtskonformen Umsetzung der neuen Rücknahme- und Informationspflichten für Hersteller und Händler bestehen und wie diese gelöst werden können. Außerdem wird auch die neue Pflicht der Hersteller von sogenannten b2b-Geräten zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts erörtert.
Steuerliche Aspekte bei der Vernichtung neuwertiger Erzeugnisse
Gemäß § 3 Abs. 1b UStG unterfallen Sachspenden der Umsatzsteuerpflicht, wenn die Beschaffung der Ausgangsstoffe oder Zubehörteile des Gegenstandes, der gespendet wird, zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Dadurch kann es für Unternehmen wirtschaftlich attraktiver sein, Erzeugnisse zu vernichten, anstatt sie zu spenden. Dieser Umstand wurde von den Medien aufgegriffen und hat eine Welle öffentlicher Kritik verursacht.
Die Novelle des Europäischen Batterierechts
RA Dr. Martin Dieckmann
Zum Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien und deren Auswirkungen auf das nationale Batterierecht
Selbstreinigung im Vergaberecht
Dr. jur. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Liegen gegen ein Unternehmen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vor, drohen dem Unternehmen ein Ausschluss vom Vergabeverfahren und eine eventuell mehrjährige Vergabesperre – mit ggf. erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen.
Die Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im KrWG (Teil 1)
Dr. Ralf Gruneberg
Zuständigkeiten, Optionen und Befugnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus kommunaler Sicht
Der Koalitionsvertrag als Bindeglied zwischen Europäischer Kreislaufwirtschaftspolitik und Aufgaben für Kommunen und kommunale Unternehmen
Günther Langer, Linda Wagner
Die Ampelkoalition veröffentlichte am 24.11.2021 unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren Koalitionsvertrag1 für die nächsten vier Jahre. Er enthält verschiedene Aussagen zur Kreislaufwirtschaft2, mit denen die Vorhaben der EU-Kommission aufgegriffen und umgesetzt werden sollen.
Zur Rechtsstellung privater Abfallentsorger bei der Abfallbeseitigung
Dr. Peter Kersandt
Das Urteil des BVerwG vom 18.3.2021 (7 CN 1.20) und seine Folgen für die Entsorgungswirtschaft
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