AbfallR 03/2019


Lebensmittelabfälle – Abfälle?
Prof. Dr. Martin Dippel
Jedes Jahr fallen weltweit immense Mengen an Lebensmittelabfällen an. In Anbetracht des mittlerweile erreichten Ausmaßes ist es kaum verwunderlich, dass in der jüngeren Vergangenheit zunehmend darüber diskutiert wurde, wie dem Problem der Lebensmittelverschwendung begegnet werden kann. Während diese Problematik immer mehr an gesellschaftspolitischer Brisanz gewinnt, wird der rechtliche Rahmen der Entsorgung von Lebensmittelabfällen relativ „unbrisant“ durch das Kreislaufwirtschaftsrecht geprägt.
Die Bestimmung des angemessenen Entgelts im Sinne von § 22 Abs. 4 VerpackG
Zur Ermittlung des seitens der Systembetreiber an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entrichtenden Entgelts bei Mitbenutzung dessen vorhandener PPK-Sammelstruktur
Der Nationale Asbestdialog und die Frage nach der fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle
Sandra Giern
Im März 2017 wurde der „Nationale Asbestdialog“ durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales gestartet. Zielstellung war, eine Sensibilisierung für Asbest-Altlasten aller am Bau Beteiligten zu erreichen und zu diskutieren, wie Bewohner, Nutzer, Mieter und die am Bau Beschäftigten effizient und effektiv vor Gesundheitsrisiken durch diese Asbest- Altlasten geschützt werden können.
Die ehemalige Altölabgabe als Grundmodell für zukünftige Sonderabgaben auf Ressourcen
Vor 50 Jahren trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz – AltölG)1 in Kraft. Inhalt des Gesetzes war ein Abgaben-Zuschuss-System, mit dem die Erwerberinnen und Erwerber von Mineralölen gekoppelt an die Mineralölsteuer eine zusätzliche Abgabe (sog. Altölabgabe) zu leisten hatten, mit der die finanziellen Mittel eines Rückstellungsfonds zur Altölentsorgung gesichert wurden.
Wechsel des Rücknahmesystems als Mittel zur Reduzierung der Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen nach dem Batteriegesetz?
RA Dr. Martin Dieckmann
Zugleich eine Anmerkung zu den Urteilen des VG Halle vom 29.8.2018 – 8 A 331/18 HAL1 und 8 A 382/18 HAL
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