AbfallR 01/2019


Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes aus kommunaler Sicht
Dr. Ralf Gruneberg, Walter Hartwig
Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarf Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackung (Verpackungsgesetz – VerpackG) ist am1.1.2019 in Kraft getreten. Bei aller Kritik an dieser Kompromisslösung, der ein zähes Ringen zwischen der Bundesregierung, den Ländern, den Verbänden der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden vorausging, wird man konstatieren müssen, dass das neue Gesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern insbesondere imRahmen der Abstimmung nach demneuen § 22 VerpackGin Teilen eine deutlich bessereRechtsposition einräumt, als dies auf Grundlage der Vorgängerregelung in der Verpackungsverordnung der Fall war.
Vorbereitung zur Wiederverwendung
RA in Caroline von Bechtolsheim, M.E.S. Isabelle-Konstanze Charlier
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach dem KrWG und Refinanzierung entsprechender Maßnahmen
Die Altholzverordnung vor ihrer Novellierung
Anemon Strohmeyer
Anpassungsbedürftigkeit angesichts neuer Rahmenbedingungen In der laufenden Legislaturperiode wird eine Novelle der Altholzverordnung erwartet. Sie steht im Licht der jüngsten europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen hin zu mehr Recycling und Ressourcenschonung sowie der Verzahnung von Energie- und Abfallrecht. Wie bei allen Sekundärrohstoffen stellt sich dem Verordnungsgeber die Herausforderung, Wertstoffe aus Abfällen qualitätsgesichert über den Recyclingkreislauf zurückzuführen und die stoffliche Verwertung entsprechend der übergeordneten ordnungspolitischen Wertungsentscheidungen sachgerecht mit der energetischen Verwertung zu verzahnen.
Die neue Gewerbeabfallverordnung
Dr. Andreas Bruckschen
Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung. Die Novelle hat das Ziel, die Getrenntsammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen weiter auszubauen. Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung sind gewerbliche Abfallerzeuger stärker als bisher in den Fokus gerückt. Sie müssen fortan erhebliche Verschärfungen der Getrennthaltungspflichten einhalten sowie erweiterte Dokumentationspflichten erfüllen. Ob die Novelle in der Praxis Erfolg haben wird, hängt jetzt davon ab, ob der Vollzug über klare und praktikable Dokumentationsvorgaben wirkungsvoll gestärkt werden kann.
Wer ist der Vorvertreiber des Herstellers von Serviceverpackungen?
Die Produzenten von Serviceverpackungen (z.B. Tragetüten, Tortenschachteln, Pizzakartons) wollen wissen, ob sie von einem Letztvertreiber, der verpackte Ware in die von ihnen produzierten Serviceverpackungen legt, zur Systembeteiligungspflicht herangezogen werden können oder nicht. In diesem Beitrag wird die Rechtslage nach dem neuen Verpackungsgesetz dargelegt.
Gesamtschuldnerische Vergütung bei Mitbenutzungsverträgen
Das ab 1.1.2019 geltende Verpackungsgesetz schafft neue Regelungen für die Vergabe von Sammelleistungen für Verpackungen durch die (Dualen) Systeme. Anlass zur Diskussion geben aber nicht nur die im Verpackungsgesetz erstmals vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten2 im Rahmen der Ausschreibung der Entsorgungsverträge. Auch die weiter bestehende Möglichkeit der Systeme, individuelle Mitbenutzungsverträge zu schließen, bedarf näherer Betrachtung. Insoweit hat die Insolvenz eines der bisherigen Systeme im Jahr 2018 eine anangemessene Verteilung von Preis- und Leistungsgefahr zulasten der Entsorgungsunternehmen offenbart, die es im Rahmen künftiger Ausschreibungen zu vermeiden gilt. Insbesondere ist in die Verträge eine gesamtschuldnerische Vergütung der Entsorgungsunternehmen durch alle Systeme aufzunehmen, für die in einem bestimmten Sammelgebiet Leistungen erbracht werden.
Gewerbeabfallverordnung und behördlicher Vollzug
Ministerialrat Thomas Buch
Mit der am1.8.2017 in weiten Teilen in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung werden höhere Anforderungen an die Getrennthaltungspflicht bei den gewerblichen Abfallerzeugern und an das Recycling bei Vorbehandlungsanlagen gestellt. Dass der Verordnungsgeber sehr ehrgeizige Ziele verfolgt, lässt sich insbesondere der Verordnungsbegründung entnehmen.
Statement zur Gewerbeabfallverordnung
Bisher wirkt die Gewerbeabfallverordnung nicht. Das Recycling gewerblicher Abfälle hat durch die Verordnungsnovelle nach unseren Erfahrungen noch keinen neuen Impuls erhalten. Aus Sicht des bvse liegt das an der falsch angelegten Systematik der Verordnung. Außerdem hat bisher kein bundesweit übergreifender Vollzug stattgefunden. Ausgangspunkt der neuen Gewerbeabfallverordnung ist der Abfallerzeuger.
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