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Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2022 Prof. Dr. Astrid Epiney The purpose of the paper – tied in with the case law overview for the year 20211 – is to provide an overview of the environmental case law of the European Court of Justice for the year 2022. The objective is not to cover the entire case law but to highlight selected decisions deemed by the author to be of importance, with reference to some additional rulings in the footnotes. The focus is on summarising the latest developments and,where appropriate, briefly commenting on or placing thedecisions in the context of existing case law.The author largely forgoes further reference to bibliographic sources. |
Das neue EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr und die Abfederung von Belastungen durch den EU-Klima-Sozialfonds Im Europäischen Klimagesetz verpflichtet sich die Europäische Union (EU), bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Auf dem Weg dorthin gilt als Zwischenziel bis 2030 die verbindliche Klimazielvorgabe der EU, die Nettotreibhausgasemissionen, also die Emissionen nach Abzug des Abbaus, um mindestens 55 Prozent statt bisher um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Zur Erreichung dieses neuen Ziels hat die Europäische Kommission (Kommission) mit Vorlage ihres Fit for 55-Pakets im Jahre 2021 einen umfassenden Reformprozess angestoßen, der eine Neugestaltung des EU-Rechts zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) beinhaltet. |
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur Prof. Dr. Detlef Czybulka, Dr. Gerold Janssen Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ). |
Die rechtlichen Beschleunigungsinstrumente für den Ausbau der Windenergie an Land aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht Es gibt viele Gründe, warum die Energiewende schneller umgesetzt werden muss als bisher. Die Klimaschutzziele sollen erreicht werden, das ist der zentrale Grund für die Beschleunigung. Aber die Rahmenbedingungen haben sich mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine grundsätzlich verschärft. Eine beschleunigte Energiewende soll nun auchmöglichst schnell unabhängig von russischem Gas und Öl machen. Hinzu kommt ein rasch steigender Strombedarf aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriebereich. Die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität, die geplante Umrüstung auf Wärmepumpen und letztlich die sogenannte Sektorenkopplung führen zu einem steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien. |
Die Forstwirtschaft im Interessenkonflikt aus Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Wirtschaftlichkeit – rechtliche Optimierungsmöglichkeiten Die Frage, wie Wälder nachhaltig bewirtschaftet werden können, erfährt jüngst nicht nur in Rechtsprechung1 und Literatur, sondern auch bei Gesetzgebung und Politik wieder verstärkt Beachtung. Vor dem Hintergrund, dass der Wald etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ausmacht, ist es auch notwendig, diesen Flächen die ihnen zustehende rechtliche und politische Aufmerksamkeit zu widmen. Zu einemUmdenken über das Verhältnis vonMensch undUmwelt trägt die Natur selbst bei, welche ihre Zerstörungsgewalt in den letzten Jahren immer wieder vor Augen führte. So ließen die Trockenheit der Hitzesommer 2018‑2020 und 2022, eine damit verbundene Vermehrung von Schädlingen wie dem Borkenkäfer sowie verheerende Großwaldbrände allein in Deutschland eine wieder aufzuforstende Waldfläche von etwa 450.000 Hektar zurück6 – eine Fläche, die fast doppelt so groß ist wie das Saarland. Zugleich zeichnet sich ab, dass ganz Europa auf eine schwere Dürreperiode zusteuert. |
LNG-Beschleunigungsgesetz als Blaupause? Terminals zurRegasifizierung von Flüssigerdgas, auch LNGTerminals genannt, machen seit gut einem Jahr in Deutschland (wieder) Schlagzeilen. LNG steht für „Liquified Natural Gas“ – zu Deutsch Flüssigerdgas, also Erdgas, das auf – 162°C heruntergekühlt wird. Das Flüssigerdgas ist gut transportfähig, da das Volumen dabei im Vergleich zum gasförmigen Zustand um das Sechshundertfache reduziert wird. LNG hat den Vorteil, dass es ohne Pipelines, mithilfe von Schiffen, nach Deutschland transportiert werden kann.Mit LNG-Terminals kann das LNG zurück in Erdgas umgewandelt werden. |
Die Grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 – ein Zwischenschritt Die europäische Landwirtschaft ist seit den 1950er-Jahren durch eine starke Intensivierung gekennzeichnet. Intensivierung umfasst den verstärkten Einsatz von Produktionsmitteln wie Maschinen, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Beregnungssystemen sowie von neuen Pflanzen- und Tierzuchtlinien. Durch die Intensivierung sollte die Produktion von Agrarprodukten erhöht und damit die Ernährung der Bevölkerung gesichert werden. Nicht umsonst wird die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung bis heute in Art. 39 AEUV als eines derHauptziele der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik genannt. Diese Intensivierung widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Landwirtschaft. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit wird zwar wissenschaftsgeschichtlich zutreffend dem Forstrecht und seinem Begründer Hans Carl von Carlowitz im 17. Jahrhundert zugeschrieben |
Digital Quality Management Systems for Sustainability in Food Economy I. Thematic Framework The implementation of sustainability-related regulatory requirements for the food economy is in the midst of a phase of digital transformation. Impending disruptive innovation leaps can grant companies decisive competitive advantages in this respect and increase the efficiency of corporatemanagement as well as the companies sustainability performance. |
Auf dem Weg zum ersten internationalen Plastik- Abkommen Die Plastikmüllverschmutzung gehört neben dem Klimawandel und dem Artensterben zu einer der größten Umweltherausforderungen unserer Gegenwart. Plastik ist in unzähligen Alltagsgegenständen enthalten, auch weil es als Material viele Vorteile bietet: Es ist leicht, günstig und langlebig und hat vielfältige, inzwischen teils unverzichtbare Nutzungsmöglichkeiten (etwa in Medizin- und Bauprodukten oder Fahrzeugteilen). So hat sich auch die weltweite Herstellung von Plastik seit den 1960er-Jahrenmehr als verzwanzigfacht und wird sich Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2036 erneut verdoppeln. Allein der Plastikverbrauch der G-20-Staaten wird bis 2050 fast um das Doppelte zunehmen. |
Preisgestaltung im Energierecht Dr. Ines Zenke Bereits vor der Ausweitung der russischen Angriffe auf die gesamte Ukraine am 24.2.20221 und der darauffolgenden Gasmangellage beschäftigten die Energiepreise die Nation. Auch wenn die meisten Bürger/-innen nicht genau wissen, wie sich diese zusammensetzen undwelche Faktoren sie beeinflussen, macht sich ihr Anstieg bei ihnen unmittelbar bemerkbar: Für Haushalte stieg der durchschnittliche Strompreis von 25,89 ct/kWh im Jahr 2012 auf 48,12 ct/kWh im laufenden Jahr.2 Der Gaspreis entwickelte sich im gleichen Zeitraum von 6,77 ct/kWh zu 18,15 ct/kWh.3 Energiepreise in dieserHöhewerden nicht nur fürHaushalte ein Problem. Auch Unternehmen ächzen unter dieser Entwicklung und stellen insbesondere ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit infrage. |
Ausstieg aus dem Energiechartavertrag – ein Nachruf aus Perspektive der Energiewende Im November 2022 beschloss die Bundesregierung, vom Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty – ECT) zurückzutreten. Der Rücktritt wurde mittlerweile notifiziert und wird am 21.12.2023 wirksam. Nach Rücktrittsankündigungen einiger Mitgliedstaaten vollzog auch die Europäische Union (EU) in den letzten Monaten eine Kehrtwende und schwenkte von einer Vorreiterrolle bei der Modernisierung des ECT auf eine Ausstiegsstrategie um. |