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| Von Kohleregionen zu Erneuerbare-Energien-Regionen Prof. Dr. Felix Ekardt Rechtsfragen zu Ausbau, Flächensicherung, räumlicher Steuerung und Teilhabe |
| Die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht Zur Wiederverwendung als Maßnahmenkategorie sui generis und zum verpackungsrechtlichen Gleichrangigkeitsprinzip |
| Das EU-Klimagesetz im Lichte von Demokratie- und Effektivitätsprinzip Die zerstörerischen Folgen des Klimawandels können fast täglich in den Nachrichten verfolgt werden. Dass es zur Vermeidung einer weiteren Erderwärmung einer dringenden (ökologischen) Transformation1 und dabei insbesondere einer erheblichen Verringerung der anthropogenen Treibhausgasemissionen bedarf, ist Konsens der Klimawissenschaften2 und grundsätzlich auch auf Ebene der (internationalen und nationalen) Politik anerkannt. |
| CBAM oder Klimaclub – die EU als Vorreiter einer internationalen CO2-Bepreisung Rechtliche Einschätzung zur Kompatibilität eines Carbon Border Adjustment Mechanism mit dem WTO-Recht und Bewertung von Alternativen |
| Zur besseren Luftqualität auf dem Rechtsweg Luft ist ein Gemeingut und ihreQualität immodernen Zeitalter von unterschiedlichsten Emissionsfaktoren und ihren Wirkungen in Kombination abhängig.1 Ein Einzelner kann – wie so oft bei Angelegenheiten von Umweltproblemen – an demBefund des kritischen Luftzustandes nur bedingt etwas ändern, obgleich die Luftverschmutzung letztlich Auswirkung auf die Gesundheit jedes Einzelnen hat. Die Vorschriften des Luftreinhalterechts im fünften Teil des BImSchG, die mittlerweile als fester Bestandteil des Immissionsschutzrecht gelten, stellten zu Beginn der Rechtsetzungsphase, die auf unionsrechtlicher Ebene stattfand und keine 30 Jahre zurückliegt, keine Selbstverständlichkeit dar. Im Bewusstsein für konkreten Handlungsbedarf auf (über-)staatlicher Ebene hat sich die Verbesserung der Luftqualität im Zuge der Luftqualitätsrahmenrichtlinie zu einer rechtlichen Zielvorgabe aufgeschwungen. |
| Radschnellwege und ihre verkehrsrechtlichen Implikationen Dr.-Ing. Dieter Müller Cycling and its planning have experienced an enormous boost in quantity and quality in recent years. The reasons for this are manifold, but mainly driven by an enormous transport policy penetration. Problematic is the parallel increase in traffic accidents with casualties, mainly fatal, but also often with severe and long-lasting injuries, that goes hand in hand with the hype. A total of 91,533 bicycle accidents with personal injury reported to the police in 2020 and thus included in the official traffic accident statistics speak a clear language. Cycle lanes could make a small contribution to increasing road safety, but only if they are designed safely and if cyclists know and master the applicable traffic rules and use them with practical foresight. Road safety requires road users to act in partnership and to treat each other fairly. This starts with a transparent planning process. |
| Power-to-X und Wasserstoff: Perspektiven, Governance und das neue EU-Energierecht Prof. Dr. Felix Ekardt Die Einhaltung des völkerrechtsverbindlichen Klimaschutzziels aus Art. 2 Abs. 1 Paris-Abkommen (PA) – Beschränkung der globalen Erwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst 1,5 Grad Celsius – impliziert global in sämtlichen SektorenNullemissionen (respektive eineKompensation verbleibender Emissionen) in maximal zwei Dekaden, eher sogar deutlich weniger, will man das Ziel halbwegs sicher erreichen. |
| Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2021 Prof. Dr. Astrid Epiney Die in der diesjährigenÜbersicht über die umweltrechtliche Rechtsprechung des EuGH berücksichtigten Urteile aus dem Jahr 2021 betreffen folgende Themata: Umweltprinzipien (II.), Umweltinformation (III.), Gerichtlicher Zugang (IV.), Gewässerschutzrecht (V.), Luftreinhaltung (VI.), Naturschutzrecht (VII.), Klimaschutzrecht (VIII.) und Abfallrecht (IX.). |
| Deutsche und polnische Verfassungsgerichte und der Vorrang des EU-Rechts Prof. Dr. Ludwig Krämer Der Beitrag geht in einem ersten Abschnitt der Frage nach, ob und in welchem Umfang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. Er kommt zu demErgebnis, dass dies nicht der Fall ist, dass Deutschland aber gegen den uneingeschränkten Vorrang des EU-Rechts keinen Vorbehalt eingelegt hat. Ein zweiter Abschnitt beschäftigt sich mit der Frage, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts miteinander vergleichbar sind. |
| Das Klimaurteil des Noregs Høgsterett im Spiegel des europäischen Verfassungsrechts Prof. Dr. Andreas Glaser In den letzten drei Jahren sind in mehreren europäischen Staaten bedeutsame Klimaurteile ergangen. International starke Beachtung hat die erfolgreiche zivilrechtliche Klimaklage vor dem Bezirksgericht Den Haag in den Niederlanden erfahren, mit der das Unternehmen Shell zu Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes verpflichtet wurde. Unter verfassungsrechtlichen Vorzeichen im Zusammenhang mit Klagen Privater gegen den Staat zeichnet sich mit Blick auf die Auslegung der in der Sache maßgeblichen Grundrechte durch die Rechtsprechung ein Gegensatz zwischen einem konservativen und einemkreativen Ansatz ab. |
