EurUp 01/2019


Die Aarhus-Konvention: Entstehung, völkerrechtliche Einbettung und Grundprinzipien
Prof. Dr. Astrid Epiney
Vor rund 20 Jahren (am25.6.1998) wurde das UNECE-Übereinkommen ĂŒber den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten („Aarhus- Konvention“,AK) im dĂ€nischen Aarhus unterzeichnet, womit in Bezug auf die in der Konvention geregelten Bereiche wohl eine neue Etappe in der Entwicklung des Umweltvölkerrechts einhergeht.
Auswirkungen ökologischer Erkenntnisdefizite auf die verwaltungsgerichtliche Kontrolle
Prof. Dr. Meinhard Schröder
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018 – 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14
Die AbhĂ€ngigkeit der RĂŒckfĂŒhrungspflicht vom Ausgangszustandsbericht
The Directive 2010/75/EU on industrial emissions (integrated pollution prevention and control) provides an obligation for plant operators to return the environment around the plant to its initial condition after it has been decommissioned.
Die Aarhus-Konvention in der behördlichen Praxis: Herausforderungen und Perspektiven
Dr. Ulrich Klein
The Aarhus Convention aims to democratize environmental decision-making in order to contribute to the protection of the right of every person of present and future generations to live in an environment adequate to his or her health and well-being. Since its adoption 20 years ago, the Convention has led to a fundamental change in German environmental administration.
20 Jahre Umsetzung und Praxis der Aarhus- Konvention – Zwischenbilanz des Bundesumweltministeriums
Matthias Sauer
Beiden Aufgaben im Rahmen der Aarhus-Konvention agiert das Bundesumweltministerium auf der UNECE-Ebene, auf der EU-Ebene und auf der nationalen Ebene. Dies beruht darauf, dass die Aarhus-Konvention ein gemischtes multilaterales Übereinkommen ist, bei dem sowohl Deutschland als auch die EuropĂ€ische Union selbst Vertragsparteien sind. Daraus folgt, dass die Aarhus-Konvention als Völkerrecht zugleich auch EU-Recht ist, das innerhalb des europĂ€ischen Normensystems gegenĂŒber dem SekundĂ€rrecht vorrangig ist.
20 Jahre Aarhus-Übereinkommen – Bewertung aus der Perspektive des EU-Rechts
Prof. Dr. Ludwig KrÀmer
The contribution examines in particular the activities of the EU with regard to the three pillars – access to information, participation in decision-making and access to justice – of the Aarhus Convention, including the jurisdiction of the Court of Justice.
Die Aarhus-Konvention im Werkzeugkasten des Rechtsanwalts: Universeller TĂŒröffner oder stumpfes Schwert?
RA Dr. Remo Klinger
Es gibt wohl kaumeinen völkerrechtlichen Vertrag, der umso weitreichendere Folgen fĂŒr die Entwicklung des Umweltrechtsschutzes hat, je lĂ€nger er in Kraft ist, als die Aarhus- Konvention (AK). So scheint es sich zumindest darzustellen, wenn man sich die rechtspolitischen Debatten vor Augen fĂŒhrt, die im Jahr 2017 zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gefĂŒhrt worden sind und bei denen nicht unmaßgebliche Stimmen in der Unionsfraktion des Deutschen Bundestags am Rande der parlamentarischen Beratung die Auffassung vertraten, man solle lieber aus der Konvention austreten als die sich daraus ergebenden Klagerechte umzusetzen.
Improving the Implementation of the European Environmental Liability Directive (2004/35/EC) in the EU Member States
The implementation of the European Environmental Liability Directive (henceforth ‘Directive’ or ‘ELD’) in the EU member states can be considered a hesitant and heterogeneous process. On 30 April 2007, only four Member States accomplished the demand of making national legislation comply with the Directive’s provisions on the due date.
EuropÀische Energieunion und internationaler Klimaschutz: Konkurrenz oder Konvergenz?
Prof. Dr. Alexander Proelß
This article discusses the relationship between international climate change law, as embodied in the 2015 Paris Agreement, on the one hand and the EU Energy Union on the other.
Der Einfluss des europÀischen Umweltrechts auf Landwirtschaft und Massentierhaltung
Das EuropÀische Umweltrecht hat viele AusprÀgungen und Facetten. Der vorliegende Beitrag befasst sich thematisch mit der Analyse des IPPC-Rechts und es UVP-Rechts. Kontext sind hierbei die Landwirtschaft und die Massentierhaltung. Die Analyse des IPPC-Rechts und des UVP-Rechts erfolgt im Wesentlichen national geprÀgt, wÀhlt aber zu Beginn eine europÀische Perspektive, um die europÀischen Grundlagen zu verdeutlichen.
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