Recht der Abfallwirtschaft 03/2004

Zwischenlagerung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung ab 2005 / Laufzeitverlängerung bei Deponien / Stand der EU-Verfahren zur Verpackungsverordnung / Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle in die Restmülltonne?


Grenzüberschreitende Abfallverbringung nach der EU-Erweiterung
Rechtsassessor Dipl. Pol. Andreas Versmann
Mit dem 1. Mai 2004 treten die Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern der Europäischen Union bei. Zunächst ist - ungeachtet abfallwirtschaftlicher Fragen - hervorzuheben, dass dies einen wichtigen Schritt zur Sicherung der europäischen Friedensordnung und eine bedeutende Chance für die wirtschaftliche Entwicklung Europas darstellt. Auch für den Umweltschutz wird durch die EU-Erweiterung ganz eindeutig im Ergebnis mehr erreicht, als durch mögliche abfallwirtschaftlich kritische Entwicklungen überhaupt in Frage gestellt werden kann.
Genehmigungsrechtliche Anforderungen an die Zwischenlagerung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung ab 2005
Turgut Pencereci, Dr. Susan Krohn
Ab dem 1.6.2005 dürfen nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der Abfallablagerungsverordnung nur noch Abfälle abgelagert werden, die einer vorherigen thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen worden sind. Unter dem Eindruck dieses näher rückenden Termins suchen Abfallerzeuger und Entsorgungsträger, die für die Erfüllung dieser Anforderungen noch keine Vorbehandlungskapazitäten gesichert haben, zunehmend nach Auswegen.
Zum Anspruch des Deponiebetreibers auf Laufzeitverlängerung
EMLE Gregor Alexander Franßen
Nach § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 1 der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) dürfen Siedlungsabfälle nur noch vorbehandelt auf Deponien abgelagert werden. Für die Ablagerung von Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Klärschlämmen und anderen Abfällen mit hohen organischen Anteilen kann gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 AbfAblV eine Ausnahme von der Vorbehandlungspflicht bis zum 31.5.2005 gewährt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde versucht, die Vorbehandlungspflicht für Siedlungsabfälle nach der AbfAblV schon vor dem 31.5.2005 durchzusetzen.
Die Behandlung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln in der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Professor Dr. Kristian Fischer
Am 27. Januar 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (im Folgenden: Elektro-Altgeräte-RL) verabschiedet. Die Elektro-Altgeräte-RL gilt für verschiedene elektrische und elektronische Geräte und benennt hierfür die maßgeblichen Gerätekategorien (vgl. Anhang IA) sowie die zu den Gerätekategorien gehörenden Produkte (vgl. Anhang IB).
Stand der EU-Verfahren zur Verpackungsverordnung
Prof. Dr. Clemens Weidemann, RAin Dr. Christiane Freytag
Generalanwalt Colomer hat am 6. Mai seine Schlussanträge in zwei Verfahren vorgelegt, die derzeit wegen des deutschen Mehrwegschutz-Pfandes beim Europäischen Gerichtshof anhängig sind. In dem Vorabentscheidungsverfahren betrifft das Ausgangsverfahren vor dem VG Stuttgart die Klage österreichischer Getränkehersteller, die verschiedene Getränke in Einwegverpackungen nach Deutschland ausführen.
Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle in die Restmülltonne?
RA Dr. Klaus Grünewald
Seuchenhygienische Maßnahmen sind teuer, weil in allen Phasen der Entsorgung von der Erfassung der Stoffe über den Transport, die Lagerung, Verarbeitung bis hin zur Verwertung oder Beseitigung ein hoher technischer Aufwand betrieben werden muss.
Entsorgung von Lebensmitteln sowie Küchen- und Speiseabfällen im Umbruch
Dr. Cedric C. Meyer
Die Entsorgung von Lebensmitteln sowie Küchen- und Speiseabfällen hat mit dem Inkrafttreten der EG-Hygieneverordnung Nr. 1774/2002 im letzten Jahr und der Ablösung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (TierKBG) durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) im Februar 2004 eine umfassende Neuregelung erfahren. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem allgemeinen Abfallrecht ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme.
Überlassungsanordnung und GewAbfV im Eilrechtsschutz
RA Dr. Jan Hendrik Kempkes
VG Koblenz, Beschluss vom 13. 2. 2004 – 7 L 3584/03.KO - Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 13.2.2004 fügt sich ein in eine Anzahl von jüngeren Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Gewerbeabfällen unter dem Regime der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ergangen sind. Es bestätigt sich die Einschätzung, dass die Anwendung der GewAbfV reichlich Streitfragen offenbart, die einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen; der oftmals zitierte „Kampf um den Abfall“ ist letztlich einmal mehr bei den Gerichten angelangt.
Einstufung von gebrauchten Kühlgerätekompressoren als Abfall
Dr. Olaf Kropp
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.3.2004 – 20 B 2022/03 - Der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.3.2004 betrifft die Frage, ob die aus alten Kühlgeräten ausgebauten Kältemotoren / -kompressoren als Abfall einzustufen sind oder nicht.
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