Entwurf einer Richtlinie zur Bewirtschaftung bergbaulicher Abfälle RA Hans-Ulrich Von Mäßenhausen Die Europäische Kommission stellte in der Begründung zu dem am 2.6.2003 von ihr vorgelegten Vorschlag einer Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie - kurz: Richtlinie für bergbauliche Abfälle - fest, dass die für die Beseitigung von Abfällen 1999 erlassene Deponierichtlinie für Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie in einigen Bestimmungen problematisch ist. |
Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der Altlastensanierung Dr. jur. Holger Thärichen Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der Altlastensanierung ist in jüngster Zeit zu einem wichtigen Gegenstand der umweltrechtlichen Diskussion geworden. |
Zuordnung von Abfällen zu Spiegeleinträgen im System der AVV RA Dr. jur. Joachim Hagmann, Dr.-Ing. Christian Reppekus Zur gefahrenrelevanten Eigenschaft H 14 ("ökotoxisch")bei der Entsorgung mineralischer Abfälle |
Entwickeln sich die Abfallströme ökologisch verträglich ? (Teil II) MinDir Dr. Helge Wendenburg Gehen die Ziele der Abfallwirtschaftspolitik und die Praxis konform ? |
Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel, RA Wolfgang Siederer Rechte der Kommunen, Pflichten der Systembetreiber |
Die Handhabung von "Insellösungen" im Sinne der Verpackungsverordnung - Anmerkungen zur Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums RA; StBer. Ermbrecht Rindtorff, RA Dr. Marc Gabriel Die Verpackungsverordnung (VerpackV) steht derzeit im Blickpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit. Während dies zunächst durch die Auswirkungen des Dosenpfandes veranlasst war, rücken derzeit immer mehr die sog. Insellösungen in die Schlagzeilen. |
Gewerbeabfallverordnung versus Rechtswirklichkeit RA Dr. Günther Teufel Die Vorstellung, mit der sog. Pflichtrestmülltonne den Konflikt zwischen dem Verwertungsvorrang des KrW-/AbfG und dem Interesse des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (ÖRE) an einer Mehrung andienungspflichtiger Abfälle geregelt zu haben, dürfte sich als aberratio ictus darstellen. |