Ertüchtigung von Sickerwassererfassungen – Varianten und Praxisbeispiele Dipl.-Ing. (FH) Stefan Schatz Die Sickerwassererfassungssysteme von Deponien müssen auch während des Stilllegungsund Nachsorgezeitraums von mindestens 30 Jahren funktionsfähig bleiben. Zum Zeitpunkt der Stilllegung weisen die Einrichtungen zur Sickerwassererfassung häufig bereits einen Betriebszeitraum von 20 oder 30 Jahren auf. Zudem wurden sie in der Regel zu einem Zeitpunkt errichtet, an dem die Kenntnisse über geeignete Werkstoffe und die statische Dimensionierung von Rohrleitungen in Deponien noch verbesserungsbedürftig waren. |
Optimierung der Deponieentgasung: Erfahrungen mit tiefenverfilterten neuen und modifizierten vorhandenen Gasbrunnen Dipl.-Chem. Jürgen Kanitz Was versteht man unter tiefenverfilterten Gasbrunnen? Die Antwort ergibt sich schon aus dem Wort selbst. Die Verfilterung beginnt erst in größerer Tiefe. Gasbrunnen im Deponiebereich werden normalerweise als 600 –800 mm Brunnen mit einer Filterstrecke bis 2 oder 3 m unter GOK errichtet. Bei nicht oberflächengedichteten Deponien endet somit die Filterstrecke kurz unterhalb einer mehr oder weniger starken und auch mehr oder weniger, meist mehr, gut gasgängigen Abdeckung. |
Deponie - Dokumentation am Beginn der Nachsorge Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer, Dipl.-Ing. Stefan Meisinger Wer als Betreiber frĂĽhzeitig erkennt, dass der Dokumentation einer Deponie eine neue Bedeutung bekommt und dies in einfacher Form organisiert, wird bei der Ăśbergabe der Verantwortlichkeit Vorteile haben. |
Die neue Deponieverordnung – integriert, vereinfacht, praxisgerecht? Ministerialrat Dr. Bruno Kaukal Es waren die Länder, die den Anstoß für dieses Projekt gaben: Bereits am 31. Mai 2002 hatte der Bundesrat in einer Entschließung anlässlich der Zustimmung zur Deponieverordnung die Bundesregierung aufgefordert, „den Entwurf einer neuen Deponieverordnung vorzulegen, die sämtliche deponie- und ablagerungsspezifischen Belange in einer einzigen Verordnung zusammenfasst...“[2]. Nachdem der Auftrag zweimal angemahnt war - Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau vom 26. November 2004 [3] und Protokollerklärung Bayerns anlässlich der Bundesratsbehandlung zur Deponieverwertungsverordnung am 29. April 2005 [4] - legte das BMU am 1. Februar 2007 schließlich einen ersten Arbeitsentwurf einer integrierten Deponieverordnung vor. |
Das neue Deponierecht - Auswirkungen aus juristischer Sicht Prof. Dr. Andrea Versteyl Das Deutsche Deponierecht verteilt sich gegenwärtig auf sieben parallele Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die neue Deponieverordnung (DepV) wird die bisher geltenden deponierechtlichen Verordnungen (DeponieV, AbfallAblV und DepVerwV) sowie drei einschlägige Verwaltungsvorschriften (TA Abfall, TA Siedlungsabfall und AVV über Anforderungen zum Grundwasserschutz) ersetzen. Sie bildet den Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, einer so genannten Artikelverordnung, deren Entwurf noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, bevor ein Inkrafttreten möglich ist. Im Dezember 2008 hatte sich bereits der Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befasst und hierzu mehr als 130 Änderungen beschlossen (BR-Drs. 768/08 vom 19.12.2008). |
Gibt es die ideale Oberflächenabdichtung? Dr. Wolf Ulrich Henken-Mellies Mit der neuen Deponieverordnung (DepV 2009) kann im Deponiebau ein neues Zeitalter der Kreativität und der Freiheiten anbrechen: Es gibt kein „Regelsystem“mehr, das die Deponieplaner einschränkt. Die neue DepV lässt viele Freiheitsgrade; sie gibt lediglich die Anzahl der erforderlichen Abdichtungskomponenten sowie ein Maß für die Wirksamkeit vor und verlangt eine 100-jährige Funktionserfüllung des Abdichtungssystems. |
Erfahrungen beim Bau von Wasserhaushaltsschichten – Ziele, Wünsche und Probleme Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Erfahrungen beim Bau von Wasserhaushalts-/Rekultivierungsschichten, Bodenqualität und -verfügbarkeit, unverdichteter Einbau, Erosions- und Setzungsverhalten, erste Langzeiterfahrungen. |
Die neue Deponieverordnung aus Betreibersicht Dipl.-Kaufm. Karl-Heinz Kellermann, Dipl.-Ing. (FH) Christian Pietruska In der Artikelverordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, die voraussichtlich zum 16.07.2009 in Kraft treten soll, hat der Gesetzgeber in Artikel 1 mit der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung –DepV) das bestehende Regelwerk zum Deponierecht überarbeitet, ergänzt, entschlackt und in einer Verordnung zusammengefasst. Selten wurde eine neue Verordnung aus dem Bundes-Umweltministerium mit so breiter Zustimmung aufgenommen wie die neue integrierte Deponieverordnung. Die positive Resonanz ist allerdings leicht verständlich wenn man sieht, was diese neue Deponieverordnung bewirkt: Denn mit dieser neuen Deponieverordnung wird ein Zustand beendet der für Deponiebetreiber und Behörden gleichermaßen kaum mehr zumutbar war. |