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2004 |
Aktuelle Entwicklung des europäischen Bodenschutzrechts Prof. Dr. Lothar Knopp, LL.M.Eur. Susanne Scheil Im Unterschied zu den Medien Luft und Wasser ist bislang der Schutz des Bodens in der europäischen Umweltpolitik konzeptionell nicht berücksichtigt worden. Thematisiert wurde der Bodenschutz zwar bereits 1972 in der Europäischen Boden-Charta“ des Europarates, die allerdings ohne nennenswertes Echo blieb. Erst im April 2000 hat mit einer Mitteilung die Kommission die Grundlage für eine gemeinschaftliche Bodenschutzstrategie gelegt. Nach der Entschließung des EP in 2003 wurde die Kommission aufgefordert, bis Juli 2004 eine spezifische Bodenschutzstrategie vorzulegen. |
EU-Recht in Slowenien: Anwendungsprobleme und erste höchstrichterliche Rechtsprechung Dr. Marko Brus, Dr. Florian Kirchhof Slowenien ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der EU. Die Lage der Republik Slowenien war in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht im Wesentlichen identisch mit der in anderen Beitrittsländern. Weder hatte die Republik Slowenien längere noch umfangreichere Erfahrungen mit dem Gemeinschaftsrecht als andere Beitrittsländer. Durch das Inkrafttreten des Gemeinschaftsrechts in der Republik Slowenien am 1. Mai 2004 ergaben sich für die Rechtsanwender in der Republik Slowenien folglich dieselben Probleme wie offensichtlich auch in den übrigen Beitrittsländern. |
Umgang mit Altölen in Österreich Altöl – Ein besonderer Saft“ innerhalb des modernen Abfallwirtschaftsrechts Ralf Ramin Die Bestimmung des juristischen Altölbegriffs“ erscheint nicht ganz einfach. Der Grund hierfür ist rechtspolitischer Natur, wobei es um einen über 25 Jahren geführten Meinungsstreit geht, ob Altöle primär Wirtschaftsgüter oder Abfälle darstellen. Die jeweiligen Lobbyisten haben es immer wieder versucht und auch geschafft, ihre Interessen in die entsprechenden Gesetze einfließen zu lassen. |
Die Berücksichtigung von Early Action“ bei Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 2 TEHG RA Prof. Dr. Martin Beckmann, RA Dr. jur. Joachim Hagmann Zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie hat der Gesetzgeber das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) erlassen. Zweck des Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. |
Umwelt und Straßenverkehr Hohe Mobilität – Umweltverträglicher Verkehr Der Sachverständigenrat für Umweltfragen legte am 16.6.2005 sein Sondergutachten Verkehr vor. Kurzfassung dieses Gutachtens. |