Handlungshilfe Neue Deponieverordnung Dipl.-Ing. Markus Schmerbeck Die neue Deponieverordnung bündelt eine Reihe von ehemaligen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die dadurch erreichte Vereinfachung des Deponierechts schafft Handlungsspielräume. |
Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie durch Novellierung des KrW-/AbfG – Auswirkungen auf die deutsche Abfallwirtschaft Regierungsrat Dr. Jean Doumet Am 19. November 2008 wurde die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie, AbfRRL) beschlossen. Die Abfallrahmenrichtlinie ersetzt die Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung, die Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, und die Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle. |
Vollzugserfahrungen mit der Deponieverordnung von 2009 und Ausblick auf die erste Ă„nderung Dipl.-Ing. Gunther Weyer Am 16.07.2009 ist die novellierte Deponieverordnung (DepV) /1/ als Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts /2/ in Kraft getreten. Somit bestehen seit etwa einem Jahr Erfahrungen mit der Umsetzung der Deponieverordnung von 2009. |
Stand bundeseinheitlicher Qualitätsstandards gemäß DepV und Eignungsbeurteilungen für Abdichtungskomponenten der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ Wolfgang Bräcker Bis zum Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) [2] sahen die abfallrechtlichen Vorschriften [3] bis [5] für die Basis- und Oberflächenabdichtung von Deponien Regelabdichtungssysteme vor. Für darin vorgesehene Kunststoffdichtungsbahnen und geotextile Schutzschichten hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Zulassungen erteilt. |
Deponierecht in Italien am Beispiel der Autonomen Provinz Bozen Geom. Andreas Marri In Italien, EU-Land mit 302.000km², ca.60 Mio. Einwohnern und einem Hausmüllaufkommen von ca. 32,5 Mio. ton [ISPRA 2008], wird das Deponierecht seit 1982 (Dekret des Präsidenten Nr.915) auf staatlicher Ebene geregelt. |
Neue Richtlinien zur Zulassung von Kunststoffdichtungsbahnen, Kunststoff-Dränelementen und Geokunststoffen für Trenn-, Filter-, Schutz- und Bewehrungsfunktionen sowie Dichtungskontrollsystemen gemäß neuer DepV Dipl.-Ing (FH) Andreas Wöhlecke, Dr. Werner Müller Mit dem Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung (DepV) am 16.07.2009 hat die BAM eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Zulassungstätigkeit im Bereich der Geokunststoffe, Polymere und der serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsysteme erhalten. Diese Produkte müssen damit seit dem 30.04.2010 für die Verwendung in Deponieabdichtungen von ihr zugelassen sein. |
Abfall zu Abfall – wie aus HMV-Schlacke das zugelassene OFA-Dichtungsmaterial TREAmin® wurde Techn. Leiter Bernd Fremgen, Dr. Birte M. Pfeiffer Auf der Deponie Eichelbuck/Freiburg wird die herkömmliche tonmineralische Abdichtung durch TREAmin® ersetzt, ein alternatives mineralisches Dichtungsmaterial aus aufbereiteter Haus-müllverbrennungsschlacke (HMV-Schlacke) mit definierten Anteilen natürlicher Tonmineralien. |
Deponie auf Deponie - Technische und genehmigungsrechtliche Aspekte Prof. Dr.-Ing. Ernst Biener, Dipl.-Ing. Torsten Sasse, Dipl.-Ing. Thomas Wemhoff Mit der verordnungsbedingten Stilllegung einer Vielzahl von Deponien zum 16.07.2009 stellt sich für viele Betreiber die Frage nach einer potentiellen Folgenutzung am Deponiestandort, die sowohl den spezifischen ökologischen als auch ökonomischen Aspekten der jeweiligen Abfallentsorgungsanlage genügt. |
Das Versagen von PE-Sickerwasserleitungen in Deponien; Ursachen, Folgen, Konsequenzen - Bericht über ein erstes Forschungsvorhaben Dipl.-Ing Albrecht Tschackert, Dipl.-Ing. Wolfgang Edenberger Seit Ende der 80er Jahre haben sich Rohre aus PE (Polyethylen) als diejenigen herausgestellt, welche den Anforderungen an Sickerrohre in (Hausmüll-) Deponien am meisten entsprechen. Sie sind resistent gegenüber allen möglichen Inhaltsstoffen im Deponiesickerwasser und können bei entsprechender Dimensionierung auch hohe Auflasten durch die Überdeckung mit Abfall überstehen. Eventuellen Verformungen des Untergrunds (Setzungen durch Auflast etc.) können Sie in gewissen Maßen flexibel folgen. |
25 Jahre Sanierung der Deponie Georgswerder - Ein Erfahrungsbericht Volker Sokollek Am 25. November 1983 wurde in einer Sickerölprobe der damals bereits rekultivierten Haus- und Sondermülldeponie Georgswerder das sog. Seveso-Dioxin 2,3,7,8-TCDD entdeckt. Dieser Befund löste eine der größten Deponiesanierungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aus. |
Potentielle Auswirkungen der neuen Grundwasserverordnung und der Ersatzbaustoffverordnung auf die Verwertung/Entsorgung von Abfällen EMLE Gregor Alexander Franßen Abfälle, die nicht vermieden werden, müssen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz2 (KrW-/AbfG) vorrangig verwertet und dürfen nur nachrangig beseitigt werden. Diese bisherige dreistufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Verwertung – Beseitigung) ist durch Art. 4 Abs. 1 der EG-Abfallrahmenrichtlinie3 (EG-AbfRRL) in 5 Hierarchieebenen (Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung) weiter aufgegliedert worden. |
Oberflächenabdichtung nach dem Boden-Natur-Dichtungssystem (BND-System) – 10 Jahre hydrologisches Monitoring auf der Zentraldeponie Castrop Rauxel Prof. Dr. Harald Zepp, Dr. Kathrin Weiß, Dipl.-Ing. agr. Friedrich Heimann, Dipl.-Ing. Arnd Kadelka Die Anzahl wissenschaftlich belastbarer Langzeit-Beobachtungen zur Wirkungsweise und Zuverlässigkeit von Deponieoberflächenabdichtungssystemen ist beschränkt. Bei solchen Untersuchungen sollten nicht einzelne Systemkomponenten isoliert betrachtet, sondern in den Mittelpunkt sollte das gesamte Systemverhalten mit den Wechselwirkungen der Systemkomponenten untereinander gesehen werden. |
Tonmineralische Abdichtungen als Oberflächenabdichtung für Deponien – ein Auslaufmodell? Prof. Dr.-Ing. Horst Düllmann Die Novelle der Deponieverordnung (DepV) wurde am 29.04.2009 veröffentlicht und trat am 16.07.2009 in Kraft [19]. Mit dieser neuen Verordnung wurden die bestehenden Anforderungen des Deponierechts, die bislang in drei Verordnungen und zwei Verwaltungsvorschriften (AbfAblV, alte DepV, DepVerwV, TaSi, TAA) festgeschrieben waren, zusammengefasst. Neben dieser redaktionellen Überarbeitung erfolgen auch inhaltliche Änderungen, die u. a. auch die technischen Anforderungen für die Basis- und die Oberflächenabdichtung betreffen. |
Rahmenbedingungen für wirksame Wasserhaushaltsschichten gemäß Anforderungen DepV Dr. Volkmar Dunger, Dipl.-Ing. Mario Müller, Prof. Dr.-Ing. Jürgen I. Schoenherr Die Erhaltung und Pflege der natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen ist ein wichtiges Ziel nachhaltiger Umweltpolitik. Dazu gehört u. a. eine nachhaltige Sicherung von Deponien, Altlasten und Altablagerungen. Ein Teil der technischen Barriere sind Oberflächenabdichtungen. Sie sollen das Eindringen von Wasser und den Austrag schädlicher Substanzen verhindern. Es muss sichergestellt werden, dass mit technischen Mitteln eine angemessene Abdichtung der Oberfläche erreicht wird. |
Anforderungen an den Bewuchs und den Oberboden bei der Gestaltung von Rekultivierungs-/ Wasserhaushaltsschichten Dipl.-Ing. Franziska Liemen, Dr. Sabine Bernsdorf Zur Initiierung und zum Erhalt eines dauerhaften Bewuchses auf Deponien sind Voraussetzungen einer für das Pflanzenwachstum ausreichenden Wasserverfügbarkeit und entsprechender verfügbarer Pflanzennährstoffe mit dem Ziel der Nachhaltigkeit zu schaffen. Zu berücksichtigen ist unter anderem die angestrebte Nutzung der Deponie in Abhängigkeit von den konkreten Standortbedingungen und die Einbindung der Deponie in die Landschaft. |
Stilllegung und Nachsorge in der neuen niederländischen Deponieverordnung Heijo Scharff Die niederländische Nachsorgeverordnung wurde 1996 nach langer Diskussion erstellt und ist in das Umweltschutzgesetz von 1979 (Ministerie van Volksgezondheid en Milieuhygiëne, 1979) eingebettet. Die Artikel 8.47 bis 8.51 und 15.42 bis 15.49, zusammen auch Nachsorgeverordnung genannt, traten am 1. April 1998 in Kraft. |
Strategien zum innovativen Abschluss von Deponien zur sinnvollen Nachnutzung des Standortes Dr. Manfred Krieck Der Landkreis Calw gehört zur Region Nordschwarzwald im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG) betreibt im Landkreis Calw, mit einer Einwohnerzahl von rund 160.000, drei Entsorgungsanlagen und fünf Recyclinghöfe. Bei den drei Entsorgungsanlagen handelt es sich um die Deponiestandorte Walddorf, Simmozheim und Oberhaugstett. Bei der Deponie Walddorf handelt es sich um eine noch in der Ablagerungsphase befindliche DK II – Deponie. Die beiden anderen Deponiestandorte befinden sich bereits seit 1993 in der Stilllegungsphase. Für beide Deponien besteht die behördliche Auflage eine endgültige Oberflächenabdichtung aufzubringen und die Rekultivierung des Standortes vorzunehmen. |
Deponiefolgekosten – Neuerungen durch die DepV und das Bilanzmodernisierungsgesetz Gerd Burkhardt, Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein, Dr.-Ing. Ulrich Langer Die Schließung von Deponien über die Stilllegungsphase, die Entlassung in die Nachsorge und jene aus der Nachsorge sind immer noch Themen, welche die Betreiber von Deponien interessiert. Mittlerweile haben alle Deponiebetreiber damit begonnen, Rückstellungen für die Zeit nach der Verfüllung der Deponien zu bilden. |
Nachrüstung temporärer Oberflächenabdichtungen mit Dichtungskontrollsystemen am Beispiel ausgeführter und im Bau befindlicher Projekte Dipl.-Ing. Marc Schütte Zahlreiche Deponien sind in der Vergangenheit mit temporären Oberflächenabdichtungen ausgerüstet worden, um vor dem Aufbringen einer endgültigen Abdichtung die Bewegungen des Deponiekörpers abklingen zu lassen. Auch aktuell werden Deponien noch zunächst mit temporären Abdichtungssystemen abgedichtet. |
Praktische aber auch offene Fragen im Zusammenhang mit der DepV 2009 Prof. Dr.-Ing. Franz Sänger Als 1991 die TA-A [1] (auch TA-So) [1] und 1993 die TA-Si [2] vom Gesetzgeber in Kraft gesetzt wurden, ging zunächst ein murrendes Raunen durch die Reihen Derer, die vor allem planerisch am Deponie-bau beteiligt waren. |
Fachliche Fragestellungen bei der Genehmigung von Wasserhaushaltsschichten an Stelle von Abdichtungskomponenten nach Anhang 1. Nr. 2.3 Deponieverordnung Dr. Ulrich Stock Mit der am 16. Juli 2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung wurde die Bedeutung der Wasserhaushaltsschicht als Stilllegungsmaßnahme erheblich aufgewertet. Es ist nunmehr zulässig, Abdichtungskomponenten in Deponien der Klassen I und II durch eine Wasserhaushaltsschicht zu ersetzen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Fußnoten 5 und 6 zur Tabelle 2 Anhang 1 benannt. |
Fachbetriebseinsatz und Qualitätssicherung bei aktuellen Deponie- und Infrastruktur-Baumaßnahmen mit Geokunststoffen Dipl.-Ing. Michael Arndt Baumaßnahmen im Deponiebau unterliegen hinsichtlich der Auswahl der eingesetzten Materialien sowie der Anforderungen an die Verarbeitung und die Qualitätssicherung seit vielen Jahren den klaren Vorgaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM in Berlin. |