EurUP 05/2006


Das neue Umweltinformationsrecht: Grenzverschiebungen im Verhältnis von Staat und Gesellschaft
Prof. Dr. Elke Gurlit
Die Aarhus-Konvention von 1998, die im Oktober 2001 in Kraft getreten ist,1 setzt ihre Vertragsparteien unter erheblichen Anpassungsdruck. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen noch nicht ratifiziert;2 allerdings hat die Europäische Gemeinschaft, die ebenfalls Vertragspartei ist,3 die Konventionsgebote in bislang zwei Richtlinien umgegossen, die von den Mitgliedstaaten in ihre Rechtsordnungen zu transformieren sind.
Zur Rolle der Umweltinformationsrichtlinie in Planfeststellungsverfahren
Monika Thürmer
Planungsvorhaben von Bedeutung – und damit alle raumbedeutsamen Infrastrukturvorhaben – sind in Deutschland im Wege des im Verwaltungsverfahrensrecht speziell geregelten Planfeststellungsverfahrens zu bewältigen, das der Betroffenheit zahlenmäßig größerer Personenkreise und ganzer Kommunen sowie den damit in der Regel verbundenen umfangreicheren Eingriffen in die Umwelt gerecht werden soll und muss.
Freedom of environmental information in the EU – confidential business information for free?
Prof. Denis Waelbroeck, Axel Specker
Die erste Säule der Aarhus-Konvention wurde in der EU durch die Richtlinie 2003/4/EG und unlängst durch die Verordnung 1367/2006/EG umgesetzt.
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Europa
Prof. Dr. Astrid Epiney
Bis vor wenigen Jahren galt der Verwaltungsrechtsschutz im Allgemeinen und der Rechtsschutz im Umweltrecht im Besonderen als ein Bereich, der „immun“ gegen völker- und europarechtliche Einflüsse erschien und damit offenbar vollumfänglich durch den nationalen Gesetzgeber geregelt werden konnte.
Internationalisierung des Einzelhandels – Europäisierung des Planungsrechts
Lorenz Jellinghaus
Die Raumentwicklung in Europa ist in Bewegung: Begriffe wie „territoriale Kohäsion“, „regional governance“ oder „europäische Netzwerke“ sind vergleichsweise neuen Datums und machen deutlich, dass die Raumentwicklung immer mehr als ein eigenes Politikfeld der Europäischen Union erachtet wird.
Das Neuhardenberger Abkommen zur grenzüberschreitenden UVP zwischen Deutschland und Polen
Prof. Dr. Eike Albrecht
Industrielle Großprojekte und große Infrastrukturmaßnahmen haben häufig erhebliche Umweltauswirkungen, die meist nicht nur auf den engeren Umkreis beschränkt bleiben.
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