Heft 05


Zwei Jahre ElektroG: Anwendungsbereich,Registrierung, Wettbewerbsrecht –zum Stand der Rechtsprechung
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus, Dr. Stephan Patrick Waggershauser
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16.3.2005 (BGBl I, S. 762) ist in weiten Teilen seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft. Erste Gerichtsentscheidungen zu dem Gesetz folgten bereits Ende des Jahres 2005 im Zusammenhang mit der zum 24.11.2007, 24 Uhr, endenden Registrierungsfrist.
Freiwillige elektronische Nachweis und Registerführung vor dem 1. April 2010
Dr. Olaf Kropp
Die Überwachungsvorschriften des deutschen Abfallrechts wurden mit Wirkung vom 1.2.2007 grundlegend novelliert. Dabei haben die neuen Regelungen eine nachhaltige Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung zum Ziel. Dieses Ziel soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass für die Dokumentation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen die aktuellen elektronischen Kommunikationstechniken genutzt werden. Dass damit erhebliche Erleichterungenfür die Wirtschaftsbeteiligten und – vielleicht mehr noch – für die Behörden verbunden sein können, istunstreitig.
Interregnum - oder: Der „Probebetrieb“ immissionsschutzrechtlich genehmigter Abfallbehandlungsanlagen und seine Überwachung
Oberregierungsrat Carsten Diekmann
Wird eine immissionsschutzrechtliche Anlage genehmigt, so ist deren örtliche Lage allgemein bekannt. Den rechtlichen Standort dieser Anlage zu bestimmen, ist unter Umständen schwierig. Derartige Umstände ergeben sich dann, wenn die Anlage in ihrer baulichen Substanz fertiggestellt ist und die Übergabe der Anlage von der errichtenden Firma an den künftigen Betreiber bevorsteht (Abnahme).
Interkommunale Zusammenarbeit und europäisches Vergaberecht
Stefan Brost
In der deutschen Entsorgungswirtschaft erfreuen sich Formen interkommunaler Kooperationen seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Die Renaissance öffentlicher Zusammenarbeit, vor allem in Form von Zweckverbänden, hat vornehmlich zwei Gründe: Zum einen ist in Deutschland die übliche Praxis interkommunaler Vereinbarungen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag höchstrichterlich untersagt worden. Zum anderen wuchs aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Ausschreibungsdruck für Vergaben öffentlicher Aufträge an mehrheitlich in öffentlicher Hand befindliche gemischtwirtschaftliche Untenehmen, so dass diese Form der Zusammenarbeit stark an Anziehungskrafteinbüßte.
Sekundärprodukte und Sekundärstoffe –Ende der Abfalleigenschaft und Beginn der REACH-Regulierung?
Dr. Günter Kitzinger
Das umweltpolitische Konzept des Abfallendes von Recycling-Produkten nach der Revision der Abfallrahmenrichtlinie wesentlicher Baustein für die Umsetzung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften entwickelten „Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und- recycling“ ist die Verbesserung und Fortentwicklung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG vom 25.7.19754.
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