Produktverantwortung (2007)


Fünfzehn Jahre Produktverantwortung – Wo stehen wir? – Wo soll es hingehen? –
Dipl.-Ing. Arno Fricke
Die Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland zeigen, dass freiwillige Maßnahmen bzw. Selbstverpflichtungen der Industrie im Umweltschutz seitens der Wirtschaft vor allem angestrebt werden, um ordnungsrechtliche Regelungen zu vermeiden oder um ordnungsrechtliche Rahmenregelungen zu flankieren.
Ziele und Chancen der Produktverantwortung
MinDir Dr. Helge Wendenburg
Bei der Entwicklung der – abfallwirtschaftlichen – Produktverantwortung stand und steht der Gedanke Pate, dass derjenige, der ein Produkt herstellt, am besten über Zusammensetzung, Inhaltsstoffe und Auswirkungen bestimmter Behandlungen Bescheid weiß und deshalb am ehesten in der Lage ist, ein Produkt nach dessen Nutzungsphase ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
Einbindung der Entsorgungsbranche in die Produktverantwortung
Dipl.-Ing. Peter Hoffmeyer
Das Thema Produktverantwortung ist ein wichtiges Thema – eines, das den privaten Entsorgern sehr am Herzen liegt, das sie weit gebracht hat in den letzten Jahren. Tatsächlich haben die Produktverantwortungen – neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – für die private Entsorgungswirtschaft den entscheidenden Schritt zur Marktöffnung und zu eigener Entsorgungsverantwortung gebracht.
Produktqualität und Ende der Abfalleigenschaft
Prof. Dr. Andrea Versteyl, Dr. Rebecca Prelle
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2006 bezüglich der abfallrechtlichen Einstufung von aufbereiteten Klärschlammkomposten allgemeine Aussagen zu den Voraussetzungen des Endes der Abfalleigenschaft und zur Schadlosigkeit der Verwertung gemacht. Bei Klärschlamm reicht die Kompostierung nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, um zu einem Abfallende zu führen, da Schadstoffe noch erhalten bleiben.
Auswirkungen von REACH auf die Abfallwirtschaft
Dr. jur. Christian Meineke
Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. Europaweit gilt damit ein neu strukturiertes, einheitliches Chemikalienrecht, das Mensch und Umwelt besser vor den Risiken gefährlicher Stoffe schützen soll. Der vorliegende Beitrag untersucht mögliche Auswirkungen der REACH-Verordnung auf die Abfallwirtschaft.
Modell Stadt Kassel – Konzept der trockenen und nassen Restmülltonne –
Dr.-Ing. Michael Kern, Dipl.-Biol. Werner Sprick, Prof. Dr.-Ing. habil Klaus Wiemer, Dipl.-Ing. Gerhard Halm
Die getrennte Erfassung von Leichtverpackungen im städtischen Bereich ist mit vergleichsweise geringen Erfassungs- und hohen Verschmutzungsquoten in vielen Städten unbefriedigend. Zudem ist insbesondere die Sacksammlung im verdichteten Bereich oftmals mit Problemen behaftet.
Produktverantwortung – auch eine Aufgabe der Kommunen?
Dipl.-Ing. Kristian Kijewski
Die Produktverantwortung wird im dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in den Paragraphen 22 bis 26 KrW-/AbfG normiert. Sie richtet sich prinzipiell an alle an Herstellung, Handel und Gebrauch eines Produktes Beteiligten. Sie alle haben die Ziele der Kreislaufwirtschaft derart zu unterstützen, dass bei Herstellung, Gebrauch und nach dem Gebrauch Abfälle vermieden sowie die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung sichergestellt werden.
Rückgewinnung von Metallen aus Elektronikschrott – Moderne Sortierverfahren in der Praxis –

Auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird, wie in Deutschland in der Umweltpolitik seit den 90er Jahren, das Ziel verfolgt, möglichst geschlossene Kreisläufe von Produkten und Stoffen zu erzeugen. Mit der Schaffung der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronikaltgeräte ist am 13. August 2005 eines der aktuell bedeutsamsten umweltpolitischen Regelwerke der EU in Kraft getreten.
Feinsortierung von Metall und Kunststoff beim Produktrecycling
Dr.-Ing. Ulrich Kohaupt, Dr. Antoine Bourely
Im Produktrecycling wie z.B. elektrische Kleingeräte sind vor allem die Metalle die wirtschaftlich interessante Materialklasse. Kunststoffe wurden hier oft sehr hochwertig verarbeitet; ihre qualitätsgesicherte Rückgewinnung sichert somit auch eine erhöhte Wertschöpfung bei dieser Materialgruppe.
Die fünfte Novelle zur Verpackungsverordnung: neue Verteilung der Produktverantwortung
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Die Produktverantwortung war zwar als solche ein neues Element im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), jedoch zuvor in Verordnungsermächtigungen des § 14 Abfallgesetz (AbfG) bereits angelegt. Herausragendes Beispiel war die Verpackungsverordnung (VerpackV), die erste und wichtigste Umsetzung der Produktverantwortung in eine Rechtsverordnung des Bundes und damit Prototyp einer dualen Abfallwirtschaftskonzeption.
Rücknahmesysteme in der Verpackungsentsorgung
Dr. Bodo A. Baars
Mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde für die Verpackungsabfälle die bereits in § 14 des alten Abfallgesetzes normierte programmatische Produktverantwortung im Jahre 1991 erstmalig operativ umgesetzt , die im Jahre 1991 durch die §§ 22 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) noch deutlich erweitert wurde .
Wettbewerb bei dualen Systemen – Dilemma oder Möglichkeit zur Innovation –
Wolfgang Schertz
Unter anderem die Diskussion über die Standortfindung von Abfallverbrennungsanlagen hat quer durch die Parteien – die übliche Loyalitätsspannung zwischen den lokalen und den Bundesparteiorganisationen – schon in den achtziger Jahren die einzelnen Abfallfraktionen in den Fokus gerückt: in der üblichen Reihenfolge – Wissenschaft relativ wertneutral, Parteien dann partiell und wahlmarketingorientiert und schließlich die Medien in dem bis heute geläufigen Meinungsproporz.
Die Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie in Österreich am Beispiel des ARA Systems
Prof. Dr. Christoph Scharff
Entwicklung und Stand der dualen Verpackungssammlung in Deutschland sind, soweit dies beim gegenwärtigen Spiel der Kräfte möglich ist, von berufener Seite beschrieben worden und dürfen als der Fachwelt in Deutschland vertraut angesehen werden. Im vorliegenden Beitrag sollen, weil vermutlich weniger bekannt, Herleitung, Status und Perspektiven des österreichischen Ansatzes beschrieben werden, um Vergleiche zu ermöglichen.
Die Entwicklung der dualen Systeme und die Kalkulationsrisiken für die Entsorger
Dr. André Brandt
Die Monopolstellung des DSD und die – gesellschaftsrechtlichen – Verbindungen zur privaten Entsorgungswirtschaft waren Anfang des Jahrtausends Gegenstand der Untersuchung der europäischen und nationalen Wettbewerbshüter. Diese kamen schnell zu dem Schluss, dass eine Entflechtung zwischen dem DSD und der privaten Entsorgungswirtschaft stattzufinden habe und ein Wettbewerb mehrerer dualer Systeme zu installieren und zu fördern sei.
Selbstentsorgung von Verkaufsverpackungen – Primäre Erfüllung der Produktverantwortung –
Michael Webersinn
Der Verordnungsgeber hat mit der umfassenden Novellierung der Verpackungsverordnung vom 21.8.1998 (Erstfassung vom 21.6.1991), die mittlerweile in der Fassung der vierten Änderungsverordnung vom 7.1.2006 vorliegt, den Wettbewerb zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgern ausdrücklich gewollt. Durch Vorgabe gleicher Quotenverpflichtungen wurde die Gleichbehandlung der primär verpflichteten Selbstentsorger und der Befreiungssysteme – der dualen Systeme – geschaffen.
Ein Jahr nach dem Start des Einwegpfandes – Logistisches Modell mit Zukunft? –
Dipl.-Kfm. Christoph Ley
Seit rund einem Jahr gilt in Deutschland eine umfängliche Pfandregelung für Einweg-Getränkeverpackungen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften erfordert einen erheblichen logistischen Aufwand – der inzwischen bundesweit funktioniert. Stellt sich damit die Organisation der Pfandrücknahme als logistisches Zukunftsmodell dar?
Rechtsrahmen und Auswirkungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der Praxis – Wurden die Zielsetzungen der WEEE-Richtlinie und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erreicht? –
Dr. Rebecca Prelle
Mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16.03.2005 (ElektroG) wurde in Deutschland ein neues Entsorgungssystem für Elektro- und Elektronikgeräte eingeführt.
Die Rechte und Pflichten der Kommunen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Dr. Rebecca Prelle
Mit dem in wesentlichen Teilen am 24.03.2005 in Kraft getretenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten , das die Richtlinie über Elektround Elektronik-Altgeräte und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umsetzte, wurde in Deutschland ein neues Entsorgungssystemfür Elektro- und Elektronikaltgeräte geschaffen.
Praktische Aspekte der individuellen Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikaltgeräte
Dr.-Ing. Perrine Chancerel, Wolf-Peter Schill, Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Konzept der individuellen Herstellerverantwortung und ihrer praktischen Umsetzung in Bezug auf Elektro- und Elektronikaltgeräte. In der Theorie gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Umsetzung des Konzepts.
Dokumentation bei der Erstbehandlung für das Quotenmonitoring nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Thomas Meyer, Dr. Hans-Bernhard Rhein
Wesentliche Elemente abfallrechtlicher Regelungsansätze zur Produktverantwortung bestehen aus der Erfüllung von Informationspflichten der jeweiligen Hersteller. Trotz der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Prozesse werden an derartige Informationspflichten hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Transparenz gestellt.
Handlungsempfehlungen zur Wiederverwendung und Verwertung elektr(on)ischer Geräte
Dr.-Ing. Ralf BrĂĽning
Am 24. März 2006 traten die entscheidenden Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nach Ablauf der Übergangsfrist in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt kommen viele neue Aufgabenstellungen auf die betroffenen Kreise zu.
Geregelte Verantwortungslosigkeit? – Erfahrungen mit der Produktverantwortung bei Elektro(nik)-Geräten aus Sicht eines Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes –
Dipl.-Ing. Eva Leonhardt
Seit dem ersten Diskussionspapier zum ElektroG hat sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) mit diesem Regelwerk auseinander gesetzt. Bereits zu diesem Papier und im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf hatte die DUH – wie auch einige andere Akteure – Bedenken dahingehend geäußert, dass die geteilte Produktverantwortung in der geplanten Form zu unklaren Verantwortlichkeiten führen würde.
Planung eines Rücknahme- und Recyclingsystems für Elektro- und Elektronikschrott in China
Ph.D Kejing Zhang, Dr. rer. pol. Magnus Fröhling, Prof. Dr. rer. nat. Otto Rentz
Dank des wirtschaftlichen Aufschwungs hat das Elektro- und Elektronikschrott- Recycling1 in China große Bedeutung erlangt. Die wiedergewonnenen Wertstoffe, wie z.B. Kupfer, Aluminium oder Komponenten, werden als günstige Ressourcen in den Nutzungskreislauf zurückgeführt, womit der Bedarf der rasanten Wirtschaftsentwicklung teilweise gedeckt werden kann.
Erfüllung der Produktverantwortung für Altlampen – das gemeinsame Rücknahmesystem der Lampenhersteller
Dipl.-Ing. Georgios Chryssos
Seit dem 24. März 2006 nehmen die Hersteller von Gasentladungslampen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung alle Altlampen (Gasentladungslampen), wie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, zurück und entsorgen diese ordnungsgemäß.
Pyrolyse von Elektronikschrott
Prof. Dr. Andreas Hornung, Dipl.-Ing. Jochen Schöner, Prof. Dr.-Ing. Helmut Seifert, Vander Tumiatti
Die WEEE (Waste electrical and electronic equipment) Richtlinie der EU trat 2002 in Kraft . Die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben diese Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt.
Automobilrecycling in einer globalisierten Wirtschaft
Dr. Matthias Buchert
Seit Jahren verlässt ein hoher Prozentsatz der im Inland gelöschten Pkw Deutschland über die Grenzen. Mit steigender Tendenz gehen auf diesem Weg wertvolle Sekundärrohstoffe der heimischen Recyclingwirtschaft als Inputmaterial verloren. In aller Regel verlassen die Pkw Deutschland nicht als Altfahrzeuge sondern als Gebrauchtgüter.
Probleme mit der Quote bei der Altfahrzeugverwertung
Dipl.-Ing. Hans-Dieter Schmidt
Die Altfahrzeugrichtlinie/Altfahrzeugverordnung definiert die für die Wirtschaftsbeteiligten im Altfahrzeug-Recycling einzuhaltenden Quoten zur stofflichen und energetischen Verwertung.
Erzeugung verwertbarer Stoffströme mit dem Volkswagen-SiCon-Verfahren
Prof. Dr. Daniel Goldmann
Die umweltgerechte Verwertung von Altfahrzeugen unter Sicherung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte stellt unter globalen Wettbewerbsbedingungen eine Herausforderung nicht nur für die Verwertungsbranche, sondern auch für die Automobilindustrie und ihre Zulieferer dar.
Recycling von Autokatalysatoren – Strukturelle Defizite trotz ausgereifter Technik –
Dr. Christian HagelĂĽken
In Europa wurden Katalysatoren erst in den späten achtziger Jahren eingeführt, ab dem 1.1.1993 galt für alle EU-Neuzulassungen mit Ottomotoren und ab 1.1.1997 für alle Diesel-Pkw de facto die Katalysatorpflicht.
Kunststoffrückgewinnung aus der Shredderleichtfraktion
, Prof. Dr.-Ing. Thomas Pretz
Die weltweit steigende Nachfrage der Stahlwerke nach Schrott erzeugt einen wachsenden Bedarf an aufbereitetem Eisenmetallschrott hoher Qualität.
Entwässerung von Klärschlämmen mit Shredderleichtfraktion
Dipl.-Ing. Bernhard Hehn
Die Zentrale Schlammbehandlungsanlage Bottrop (ZSB) dient der Aufbereitung und Verwertung der Klärschlämme, die in den Kläranlagen Duisburg-Alte Emscher, Emschermündung und Bottrop anfallen.
Verwertung von Altkunststoffen im Hochofenprozess – Aus Sortierresten, Restabfall und Shredderleichtfraktion gewonnene Sekundärrohstoffe ersetzen Primärressourcen –
Dipl.-Ing. Harald Pilz, Dipl.-Ing. Thomas-Heinz BĂĽrgler
Durch die österreichische Deponieverordnung ist das Deponieren von Kunststoffabfällen ab 2004 bzw. in einigen Regionen ab 2009 nicht mehr gestattet. Daraus resultierte sowohl ein gewisser Bedarf an Kapazitäten, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für verschiedene Formen der Kunststoffverwertung.
Verbrennung der Shredderleichtfraktion in der zirkulierenden Wirbelschicht
Dipl.-Ing. Reinhard K. W. Knittel
Die Änderung der Bestimmungen zur Ablagerung von Abfällen und der Verwertung der bei der Entsorgung von Altfahrzeugen entstehenden Shredderleichtfraktion (SLF) mit den Zielen der Reduzierung des Deponievolumens sowie der Limitierung des Brennbaren erfordert ein Umdenken in der Handhabung dieser Reststoffe.
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