
| Umsetzung des ElektroG Aktueller Stand Dipl- Ing. Christiane Schnepel Fazit: - EAR erfasst Daten von Herstellern aus pH - EAR hat keine Liste der Erstbehandler, die Daten kommen von 1000den Herstellern - Für Geräte aus npH existieren erhebliche Datenlücken |
| Pragmatische Ansätze zur Dokumentation und zum Quotenmonitoring beim Erstbehandler Dr. Hans-Bernhard Rhein, Dipl.-Ing. Thomas Meyer Von Zertifikaten, Informationspflichten, EAG Mengen und Monitoring im Allgemeinen und Besonderen. |
| Massenanteile und Schadstoffbeiträge elektrischer und elektronischer Altgeräte im Restabfall Dr.-Ing. Alexander Janz, Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Bernd Bilitewski Im Zuge von Sortieranalysen wurden im Dresdner Restabfall im Jahr 2006 ca. 1,3 Gewichtsprozent kleine elektr(on)ischer Altgeräte festgestellt. Diese Größenordnung entspricht bzw. übertrifft Erfahrungen aus eigenen Erhebungen in Berlin, Brandenburg und Sachsen aus den Vorjahren. Nach Einführung der Pflicht zu getrennten Erfassung im Jahr 2006 ging der Gehalt an Elektroaltgeräten im Siedlungsabfall der Stadt Dresden im Vergleich zu 2005 um ca. 19 % zurück. |
| Wertstoffpotentiale und Edelmetallgewinnung aus EAG Dr. Christian Hagelüken Über die Zusammensetzung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) und deren Bedeutung für metallische Rohstoffe; Über die Gewinnung von Edelmetallen und NE- Metallen aus E-Schrott (WEEE); Und über ElektroG- ein Schritt zur Kreislaufwirtschaft? |
| Zielorientierte Bewirtschaftung von Elektrogeräten und die Tauglichkeit von Verwertungsquoten Professor Dipl.-Ing. Dr. Helmut Rechberger, Prof. Dr. David Laner Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Bewirtschaftung von Alt-Kühlgeräten in Österreich, welche maßgeblich durch zwei Sachverhalte geprägt wird: Einerseits schreibt die im April 2005 in Kraft getretene und ab dem Jahr 2007 einzuhaltende Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO, 2005) für Alt-Kühlgeräte eine Verwertungsquote von 80% vor, wobei eine stoffliche Verwertungsquote von mindestens 75 % zu erfüllen ist. Zum anderen wird sich die stoffliche Zusammensetzung zukünftiger Alt- Kühlgeräte infolge des langjährigen Verbotes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) als Kälte- und Treibmittel ändern. |
| Hochwertige Aufbereitung und Nachweisführung bei händischer Zerlegung Stefan Werner Der Vortrag beschäftigt sich u. a. mit den negativen Entwicklungen bei der Qualität eingehender Elektro(nik)-Altgeräte-Container. Die GDW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, eine Verbesserung der Verwertungsqualität zu erreichen. Dieses Anliegen hat nicht nur unter Umweltgesichtspunkten eine hohe Bedeutung, sondern ist auch die beste Voraussetzung, damit sich Werkstätten mit ihren behinderten Mitarbeitern als Erstbehandler am Markt behaupten können. |
| Abfallwirtschaft von E-Schrott in Griechenland: Gegenstand und Perspektiven“ Assoc. Prof. Avraam Karagiannidis, Dr. Ioannis-Sofoklis Antonopoulos, A. Skordas Unser Beitrag versucht das derzeitige geeignete System zu alternativer EAGAbfallwirtschaft in Griechenland zu beschreiben. Schwerpunkte seien die vorhandene Struktur dieses Systems und seine Betriebsweise, aber auch die Aussichten hinsichtlich des gesetzten Sammelziels und der geplanten Behandlungsanlagen für die EAG in Griechenland. |
| Leitfaden Handhabung des Monitorings der Elektrogeräteentsorgung durch Betreiber von Erstbehandlungsanlagen nach § 11 (3) ElektroG Erstellt im Auftrag des Umwelt Bundes Amt für Mensch und Umwelt |
| Quotendokumentation auf Basis von Verwertungskennzahlen Knut Sander Die in diesem Vortrag vorgestellten Ansätze wurden unter anderem in einer Arbeit für das Umweltbundesamt1 zusammen mit der Cyclos GmbH (Osnabrück) entwickelt. Auf der Grundlage der Diskussionen im Arbeitskreis Elektrogeräte und Produktverantwortung“ der KOMMISSION DER NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESREGIERUNG Umweltpolitik im Europäischen Wettbewerb“ (5. Regierungskommission) konnten die Ansätze weiter entwickelt werden. Sie sind im Wesentlichen exemplarisch auf die Sammelgruppe 3 (ohne Bildschirmgeräte) orientiert. |
| Varianten zur Ermittlung individueller Anteile pro Elektroaltgeräteart Dipl.-Ing. Jörg Wagner Innerhalb eines UBA-Projektes wurden Möglichkeiten zur Bestimmung des individuellenAnteils an Altgeräten eines Herstellers gemäß § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 untersucht, Umsetzungsmöglichkeiten vorgeschlagen und hinsichtlich ihrer Praktikabilität und statistischen Absicherung bewertet. |
| Qualitätssucherung bei der Übergabe und Transport zum Erstbehandler Manfred Schönekerl Bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Deutschland gestaltet sich die Schnittstelle zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Erstbehandler als problematische Konstruktion. Notwendige Anforderungen an die Übergabestelle wurden im ElektroG oder von angrenzenden rechtlichen Bestimmungen nicht verbindlich definiert. Die allgemein übliche Interpretation der Vergabeordnung für öffentliche Leistungen, den billigsten Anbieter zum Zuge kommen zu lassen, führte dazu, dass der Betrieb mitunter mit minimalem Personaleinsatz, gepaart mit fehlender Qualifikation und Motivation, abläuft. |
| Die Rechte und Pflichten der Kommunen nach dem ElektroG Dr. Rebecca Prelle Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat im Rahmen des ElektroG nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Handlungsoptionen. So hat er bei der Einrichtung der Sammel- und Rücknahmestellen in seinem Entsorgungsgebiet ein Organisationsermessen, das sich nur an der Bevölkerungsdichte, der sonstigen örtlichen Gegebenheiten und der abfallwirtschaftliche Zielsetzungen nach § 1 ElektroG zu orientieren hat. |
| Handlungsempfehlungen zur Entsorgung elektr(on)ischer Geräte Dr.-Ing. Ralf Brüning Die in vielen Fällen praktizierte Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten mit dem Ziel der Materialrückgewinnung ist mit den Zielen einer umweltverträglichen, ressourcenschonenden Abfallpolitik nicht zu vereinbaren. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich diesen veränderten Umfeldfaktoren anzupassen und eine gezielte Unterstützung durch die neue Richtlinie zu geben. |
| Aktuelle Fragen der EAG-Entsorgung aus Sicht der Entsorgungswirtschaft Dr. Rainer Cosson Aus den komplex geregelten Übergangs- und Inkrafttretensregelungen in den §§ 24 und 25 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat sich ein Datum als der eigentliche Stichtag“ für das Wirksamwerden“ des Gesetzes im öffentlichen Bewusstsein festgesetzt: Der 24.03.2006, seit dem private Endverbraucher die Möglichkeit haben, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte, ohne ein spezielles Entgelt zahlen zu müssen (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 3 ElektroG), an kommunalen Sammelstellen abgeben können. |
