Wesentliche Regelungen der neuen Europäischen Abfallrahmenrichtlinie MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron Die mittlerweile über 30 Jahre alte EU-Abfallrahmenrichtlinie bildet mit ihren Definitionen und Pflichten die Grundlage für die nationale Gesetzgebung. Um diese Bestimmungen an die fortgeschrittenen Anforderungen einer modernen Abfallwirtschaft anzupassen, wird die Richtlinie gegenwärtig novelliert. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 20. Dezember 2008 kann das europäische Abfallrecht mit Blick auf den Umwelt- sowie Klima- und Ressourcenschutz weiterentwickelt und der Rechtsrahmen durchgreifend verbessert werden. |
Initiative für eine europaweite Bioabfallrichtlinie RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs, Susanne Hempen Gemeinsam mit 11 weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich Deutschland für verbindliche Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen ein, die vorzugsweise als EU-Bioabfallrichtlinie eingeführt werden sollten. |
Die Verwertung von Bioabfällen in Hessen Stand und Perspektiven Dr.-Ing. Michael Kern Die Getrenntsammlung und Kompostierung von Bioabfällen hat sich in Hessen mittlerweile auf hohem Niveau stabilisiert. Aktuell stellt sich die Frage, ob die biologische Abfallbehandlung mit dem Ziel der Bioenergiegewinnung weiterentwickelt werden sollte. Hierzu hat das Witzenhausen-Institut im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums den Stand und die Perspektiven der Verwertung von Bio- und Grünabfällen in Hessen untersucht. |
Erfassung und Bewertung mineralölstämmiger und biogener Kohlenwasserstoffe in Böden Christine Kube, Walter Zirkler Es wurde eine Analysenmethode zur getrennten Erfassung von mineralölstämmigen und biogenen Kohlenwasserstoffen in Böden erarbeitet. Proben mit Kohlenwasserstoffgehalten im Bereich der Hintergrundbelastung konnten untersucht werden. Dabei zeigte sich, dass eine Trennung in mineralölstämmige und biogene Kohlenwasserstoffe möglich ist. Das Wassergefährdungspotenzial der verschiedenen Kohlenwasserstoffe kann mit Hilfe eines Perkolationstests ermittelt werden. |
Versickerungsplanung zwischen Naturschutz und Bauleitplanung Vernässung des Rintger Bruchs in Viersen (Niederrhein) Dipl.-Ökol., Dipl.-Ing. Heidi Rauers, Dipl.-Ing. Günther Schulze Zur Versickerung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser werden ausreichend große und geeignete Flächen benötigt. Nahegelegene geschützte Naturschutzgebiete sind dabei oft Tabuflächen. Im beschriebenen Beispiel wird aufgezeigt, dass Naturschutz und Versickerungsplanung sich nicht ausschließen müssen. |
Wasser, Kohle, Kies Dr.-Ing. Bernhard Becker, Dr.-Ing. Gesa Kutschera 38. Internationales Wasserbausymposium Aachen am 3. und 4. Januar 2008 |