- Wasserrahmenrichtlinie und Marschgewässer
- Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
- Die TRGS 517
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Wasserrahmenrichtlinie und Marschgewässer Dipl.-Ing. Ansgar Dettmer Marschgewässer unterscheiden sich deutlich von anderen Fließgewässertypen. Im Zuge der Umsetzung von Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden in dem Pilotprojekt Marschgewässer zunächst Methoden entwickelt, mit denen auch diese Gewässer WRRL- konform bewertet werden können. Anschließend wurden kosteneffiziente Maßnahmenvorschläge betrachtet. |
Verschmutzung der Spülsäume durch Schiffsmüll (Marine Litter) an den Küsten des Nordostatlantiks Martin Schulze Dieckhoff, David Fleet Die Belastung der Küsten durch Schiffsmüll (Marine Litter) im Gebiet der Oslo-Paris-Konvention ist unverändert hoch. Wie aktuelle Erfassungsergebnisse zeigen, ist ein Haupteintragspfad der Fischerei zuzuordnen. Bisherige legislative Maßnahmen haben offenbar nicht zum gewünschten Erfolg geführt. |
Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Dr. Hans-Georg Neuhoff Mit der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die am 15. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wird ein Schutzregime für die Meeresgewässer seewärts der Basislinie der Territorialgewässer bis zur seewärtigen Grenze der jeweiligen ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten eingerichtet. Im Folgenden wird über die Hintergründe, den Kontext, die wesentlichen Inhalte sowie die Fristen dieser neuen Richtlinie berichtet. |
Bundeswasserstraßen – Verkehrswege und Lebensräume zugleich Bernd Toerkel Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verfolgt den strategischen Ansatz, die nachhaltige Entwicklung am Beispiel der Bundeswasserstraßen im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik weiter zu befördern. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Bundeswasserstraßen nicht nur als leistungsfähige Verkehrsachsen, sondern auch als Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu begreifen und umweltfreundlich zu gestalten. |
Die TRGS 517 Claas Brüning, Dipl.-Geol. Gernot Stracke Fachtagung am 13.06.2008 in Hattingen |
Untersuchung von Deckwerken an einem Tidefluss zur Aufteilung von Sanierungskosten Prof. Dr.-Ing. Johann Buß, Prof. Dr.-Ing. Hartmut Schulz Im Tidebereich von Flüssen treten an schar liegenden Deichabschnitten häufig Deckwerksschäden auf, die auf unterschiedliche Ursachen wie beispielsweise vergrößerten Tidenhub und/oder veränderte Schifffahrtsverhältnisse zurückzuführen sind. Häufig ist es notwendig, die Schäden zu monetarisieren und einzelnen Verursachern bzw. Kostenträgern zuzuordnen. |