- Umwelthaftung im Insolvenzverfahren
- Abfallüberlassungspflicht für private Haushaltungen
- Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie
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Umwelthaftung im Insolvenzverfahren Professor Dr. Diederich Eckardt Hinter dem Thema „Umwelthaftung im Insolvenzverfahren“ verbirgt sich in der Praxis vor allem eine ganz bestimmte Fragestellung, nämlich die der insolvenzmäßigen Bewältigung des Problems der Altlasten. Es geht dabei in der Regel um langjährig betrieblich genutzte Grundstücke, die jetzt kontaminiert sind, sei es durch Akkumulierung von Abfällen, sei es durch schädliche Bodenveränderungen. Der gesamtwirtschaftliche Umfang des Problems ist beträchtlich: Auf ganz Deutschland bezogen setzte man den einschlägigen Sanierungsbedarf schon vor zehn Jahren bei 500 Milliarden Euro an. |
Kooperative Produktverantwortung nach der novellierten Verpackungsverordnung Professor Dr. Kristian Fischer Am 4. April 2008 wurde nach langem Tauziehen die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung verkündet (BGBl. 2008 I, S. 531), mit der das Regelwerk zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen neu konzipiert wurde. Im Anschluss an die Beiträge von Rummler/Seitel (AbfallR 2008, Heft 3, S. 129 ff.) und Pauly (AbfallR 2008, Heft 2, S. 46 ff.) soll hier insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie der Verordnungsgeber in seiner Novelle die abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten zwischen den betroffenen Akteuren verteilt hat. |
Kommunale Deponiebetriebe – Steuerbilanzielle Behandlung von Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Dipl.-Kfm. Dr. Holmer Vogel Das Abfallrecht hat sich von einem Recht der Abfallbeseitigung zu einem Recht der Abfallwirtschaft fortentwickelt. Verbunden hiermit war ein Wandel der Aufgabenstellungen. Rechtsgrundlagen sind heute vor allem das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/ AbfG) und die jeweiligen Landesabfallgesetze. |
Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungswirtschaft – Ein Problemaufriss Dr. Dagmar Thimm Nach der Umsatzsteuerrichtlinie 2008 (Abschnitt 153 Absatz 2 Sätze 5) sollen die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes auf den gesamten Entsorgungsbereich angewandt werden. Die Art des Abfalls ist nicht spezifiziert. Auch der Auftraggeber (kommunal, gewerblich) kann variieren. Voraussetzung soll sein, dass es sich um werthaltige Abfallstoffe handelt. Nach dieser umsatzsteuerlichen Regelung ist es den Entsorgungsunternehmen nicht mehr erlaubt, den Entsorgungspreis mit den Verwertungserlösen zu saldieren. Dies ist noch im erheblichen Umfang gängige Praxis und wurde zumindest bis 2005 Finanzverwaltung nicht thematisiert. |
Abfallüberlassungspflicht für private Haushaltungen Dr. jur. Peter Queitsch Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 22.4.2008 entschieden, private Haushalte könnten ihre Abfälle zur Verwertung „jedem beliebigen Dritten überlassen“. Damit hat das OVG Schleswig die Abfallüberlassungspflicht für Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen gegenüber den Städten, Gemeinden und Landkreisen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Frage gestellt. Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Es liegt zwischenzeitlich dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. |
Probleme der Altpapierentsorgung aus Sicht der Kommunen Dr. Ralf Bleicher Das zentrale Thema, das die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit der Altpapierentsorgung bewegt, ist die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen von Altpapier im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG. Zugespitzt lautet die Frage: Hat ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger angesichts der sich in den letzten Monaten verfestigenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe überhaupt noch eine Möglichkeit, eine gewerbliche Sammlung unter Hinweis auf entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen zu untersagen? |
Altpapierentsorgung durch gewerbliche Sammlung – Wende der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum KrW-/AbfG im Sinne der Liberalisierung? Prof. Dr. Clemens Weidemann Im Untertitel meines Themas wird die Frage formuliert, ob die neue Rechtsprechung zur Zulässigkeit der gewerblichen Altpapierentsorgung eine Wende der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, und zwar eine Wende hin zur Liberalisierung der Abfallentsorgung, bedeuten könnte. Noch vor wenigen Wochen hätte ich diese Frage eher verneint. Inzwischen liegen allerdings weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen vor, die zwar auch die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushaltungen betreffen, die aber von allgemeiner Bedeutung für das Verhältnis von privater und öffentlicher Entsorgung sind. Ich meine damit vor allem ein aktuelles Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, das Herr Kollege Dr. Dieckmann erstritten hat. |
Einstufung der Abfallvorbehandlung als Verwertung oder Beseitigung Dr. Olaf Kropp In der abfallwirtschaftlichen Praxis wird ein Großteil der Abfälle nicht unmittelbar einer finalen Verwertung oder Beseitigung zugeführt. Vielmehr werden die Abfälle vielfach zunächst in eigenständigen Anlagen vorbehandelt bzw. aufbereitet. Anschließend werden die vorbehandelten Abfälle – je nach aktueller Preissituation auf dem Abfallmarkt – wahlweise verwertet oder beseitigt. |
Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie Ministerialrat Dr. Frank Petersen Die Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament |