EurUP 02/2008

Das Fortschreiten des Klimawandels ist offenkundig. Im vorliegenden Heft soll nun auf einige Aspekte des Klimawandels, auf unvermeidliche schädigende Folgen, auf einige zum Gegensteuern nötige Maßnahmen sowie auf einige Urteile eingegangen werden.


Maßnahmen zur Eindämmung der Klimawirkungen des Luftverkehrs – eine Standpunktbestimmung anhand des geplanten Emissionshandelssystems der EU
Andreas Krahl
Das politische Tauziehen in Brüssel um den Entwurf einer „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS)“ ist derzeit in vollem Gange. Besonders dem Europäischen Parlament und namentlich dem dortigen Umweltausschuss geht der Richtlinienvorschlag der Kommission noch nicht weit genug. Gefordert wird eine Gestaltung des Handelssystems, die den Erwerb von Zertifikaten deutlich verteuern würde.
Individuelle Mobilität nachhaltig sichern – Straßenfahrzeugverkehr im Spannungsfeld der CO2- Reglementierung
Matthias Wissmann
Mobilität ist der wesentliche Grundpfeiler einer globalisierten Welt. Tatsächlich ist das Phänomen der Globalisierung sogar nichts anderes als die Folge einer auf mehreren Ebenen ins Vielfache gesteigerten Mobilität.1 In einer globalisierten, durch Differenzierung und Diversifizierung geprägten Gesellschaft ist die Gewährleistung von Individualität der Mobilität dabei von entscheidender Bedeutung.
Für eine globale Klimapolitik nach 2012: Bali – Posen – Kopenhagen
Dr. Gerhard Sabathil
Wie wichtig das Ergebnis von Bali ist, lässt sich vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen der letzten Jahre messen. Während die Entwicklungsländer den Industrienationen vorwarfen, nichts zur Lösung des Problems beizutragen, zumal durch ihre bisherigen Emissionen und ihren erhöhten Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen erst verursacht, erwarteten die Industrienationen – darunter an erster Stelle die USA, aber auch Kanada, Japan und Russland – zunächst eine feste Zusage von Schwellenländern wie China und Indien, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Rechtsrahmen fĂĽr den Handel mit CO2-Emissionsrechten in Ungarn
Dr. László Fodor
Der Handel mit Emissionsrechten – als sog. flexibler Mechanismus – gehört zu den Mitteln des Klimaschutzes.1 Durch den Handel ist die Reduktion des Ausstoßes der Treibhausgase nicht zu erreichen. Dieser ermöglicht aber der betroffenen Branche, die notwendigen Reduktionsmaßnahmen dort durchzuführen, wo sie die geringsten Kosten verursachen. Gegenstände des Handels sind Rechte zur Freisetzung von je einer Tonne Kohlendioxid bzw. eines anderen (äquivalenten) Treibhausgases. Diese Rechte werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften bzw. im Schrifttum unterschiedlich – (Emissions-) Rechte, Quoten, Zertifikate, Berechtigungen, Einheiten, usw. – benannt.
Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich des Ökostromrechts am Beispiel Frankreichs
Franz Wirtenberger
Gegenstand dieses Beitrags ist die Ökostromsituation in Frankreich. Dabei wird, ausgehend von der Betrachtung der französischen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen und der Energiewirtschaft im allgemeinen und der Elektrizitätswirtschaft im besonderen, die Umsetzung der Ökostromrichtlinie1 in französisches Recht und deren Auswirkungen auf die Ökostromproduktion in Frankreich untersucht werden.
Zum Gebot der Anpassung an unvermeidliche Folgen des Klimawandels
Prof. Dr. Lothar Knopp,
In ihrem dritten Bericht aus dem Mai 1990 hielt die im Jahre 1987 eingesetzte Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ fest: „Der zusätzliche Treibhauseffekt stellt eine Gefahr kaum vorstellbaren Ausmaßes für die gesamte Menschheit dar [...]. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, ist mit dramatischen Folgen zu rechnen [...].
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