StoffR 02/2008

In diesem Heft ist das Thema REACH mit dem Beitrag von Albrecht zum Risikomanagement nach REACH in der Minderheit. Andere Themen des Stoffrechts dominieren, ein Zeichen fĂĽr die Breite dieses dynamischen Rechtsgebiets, das wegen seiner Wirkungen auf den Binnenmarkt weitgehend durch europarechtliche Vorgaben bestimmt wird. Der Trend geht hier in Richtung Verordnungen, die in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar gelten.


Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten
Sandra C. Linnemann, Caroline Buck
Medizinprodukte werden in § 3 Nr. 1 Medizinproduktegesetz (MPG)1 legal definiert. Ausweislich dieser Bestimmung handelt es sich bei ihnen u.a. um einzelne oder miteinander verbunden verwendete Instrumente, Apparate, Stoffe und andere Gegenstände, wobei diese beispielsweise zum Zwecke der Erkennung,Verhütung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen dienen. Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper darf insoweit nicht durch pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirkende Mittel erreicht werden, sondern muss vielmehr auf physikalischem Weg erfolgen.
Das Komitologie-Verfahren
Prof. Dr. Reinhard Quick, Ulrike SchmĂĽlling
Der Begriff „Komitologie” leitet sich von dem französischen Wort „comité” für „Ausschuss” ab. Im europäischen Kontext versteht man unter Komitologie die Tätigkeit von Verwaltungs- und Expertenausschüssen. Diese unterstützen die Kommission bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Bestimmungen zur Durchführung von europäischen Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen). Die Kommission als Organ der Exekutive übt somit hierbei im Rahmen der ihr übertragenen Kompetenzen Legislativfunktion aus. Ein vergleichbares Instrument ist im nationalen Recht der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Verwaltung.
Zertifizierte REACH-Multiplikatoren
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus
Die zum 01.06.2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung stellt Unternehmen vor erhebliche Umsetzungsprobleme. Die Vorbereitungen auf die Vorregistrierungsphase vom 01.06.2008 bis zum 01.12.2008 laufen bei betroffenen Unternehmen auf Hochtouren. Dazu gehört auch, die in den Unternehmen verantwortlichen Mitarbeiter mit den spezifischen Anforderungen vertraut zu machen. Dass zahlreiche Betriebe dabei auf externes Know-how angewiesen sind, haben auch vbw und WKÖ erkannt. Beide Vereinigungen haben in Zusammenarbeit mit dem bbw Bildungswerk der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr den sog. REACH-Multiplikatoren-Lehrgang aus der Taufe gehoben.
Das Gesetz zur Neuregelung des GrundstoffĂĽberwachungsrechts
Dr. Sascha Reichardt
Seit dem 18.08.2005 ist das Europäische Grundstoffüberwachungsrecht durch die drei neuen EG-Verordnungen Nr. 273/2004 betreffend den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Grundstoffen1 (nachfolgend „EG-BinnenhandelsVO” genannt), Nr. 111/2005 betreffend den Handel mit Grundstoffen zwischen Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft und solchen in Drittländern2 (nachfolgend „EG-AußenhandelsVO” genannt) sowie Nr. 1277/2005 mit Durchführungsvorschriften zu den vorgenannten Verordnungen3 (nachfolgend „EG-DurchführungsVO” genannt) auf ein neues Fundament gestellt worden.
Das Gesetz ĂĽber die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG)
Carsten Laschet
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 6. März 2008 ist ein weiterer Baustein im produktbezogenen Rechtsbereich gesetzt worden. Mit dem Energiebetriebene-Produkte- Gesetz (EBPG)1 ist der deutsche Gesetzgeber den europäischen Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie 2005/32/EG2, der sog. EuPRichtlinie, gefolgt.
Risikomanagement nach REACH
Prof. Dr. Eike Albrecht
Die Herstellung, der Vertrieb und der Umgang mit Chemikalien stellt für alle Beteiligte eine große Herausforderung dar. Noch immer ist bei einer Vielzahl von Chemikalien unbekannt, wie sie sich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Das gilt insbesondere für persistente, sich in Organismen akkumulierende und toxische Substanzen, den sogenannten PBT-Stoffen. Diese gelten als die gefährlichsten für die Umwelt.
Das deutsche Pflanzenschutzgesetz – eine dynamische Rechtsmaterie
RA Dr. Volker Kaus
Das Pflanzenschutzgesetz ist in den vergangenen Jahren insbesondere wegen der rasanten Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik und wegen des gestiegenen Bewusstseins im Hinblick auf den Schutz des Naturhaushalts auf europäischer und nationaler Ebene ständigen Veränderungen unterzogen worden. Mit der Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) aus dem Jahre 19981 ist die Richtlinie des Rates vom 15.07.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) in nationales Recht umgesetzt worden.
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