StoffR 05/2008

- Arbeitsschutzrecht und "Passivrauchen"
- Feeds Additives in the EU
- REACH-Ăśbergangsprobleme
- ...


Zum bestehenden Schutz vor den Gefahren des „Passivrauchens” aus stoff- und arbeitsschutzrechtlicher Sicht
Dipl.-Informationswirtin Chemie Stefanie Merenyi
Die rechtliche Ausgestaltung des Schutzes vor den Gefahren des „Passivrauchens” wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Soweit aufgrund des Urteils des BVerfGs1 bestehende Rauchverbote bis zu ihrer Neuregelung nur mit den dort genannten Spezifika fortgelten, wird hiermit die weitere Tätigkeit von idR abhängig Beschäftigen in Arbeitsstätten mit rauchendem Publikumsverkehr einhergehen, so z.B. in der Gastronomie und in Diskotheken.
The Marketing and the Use of Feed Additives in the European Union with particular Regard to zootechnical Feed Additives
Prof. Dr. Ortwin Simon, Dr. Barbara Klaus
The use and the marketing of feed additives and their free movement in the European Union is a very important economic aspect. Differences between the relating laws of the single Member States may impede the free movement of these products by creating unequal conditions for competition.
Some Considerations on the Scope of REACH: Importance of the correct legal Classification of Substances
Olga Serrano Paredes
The REACH Regulation lays down a differentiated legal regime according to the legal classification of each substance. Thus, it is not applicable to specific products or substances such as waste, and it lays down a slacker system for other related categories such as by-products, second raw materials or intermediates.
Die EG-GHS-Verordnung – Ein Überblick
Heiner Wahl
Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals – kurz GHS genannt – wurde auf UN-Ebene erarbeitet. In diesem System sind einheitliche Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen1 sowohl im Hinblick auf das Inverkehrbringen (Supply and Use) als auch im Hinblick auf den Transport (Gefahrgut) festgelegt. Ferner sind auch Regelungen zu Sicherheitsdatenblättern enthalten.
REACH-Übergangsprobleme – Keine Verkehrsfähigkeit nicht (vor-)registrierter Stoffe?
Dr. Jürgen Fluck
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 ist am 1.6.2008 in Kraft getreten und begründet Registrierungsund Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Für so genannte Phase-in-Stoffe gilt dann keine unmittelbare Registrierungspflicht, sondern Übergangsfristen, wenn sie in der Zeit vom 1.6.2008 bis spätestens zum 1.12.2008 vorregistriert werden (Art. 23, 28 REACH).
Stellungnahme zu Sabine Gärtner und Eva Dressler „EG-Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln – Warum die politische Einigung im Ministerrat ein Erfolg für die Umwelt ist”
RA Dr. Volker Kaus
Das Bundesumweltministerium begrüßt ausdrücklich, wie in dem Beitrag zu lesen ist, den neuen Ansatz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.1 Danach sollen allein die stofflichen Eigenschaften einer Substanz bewertet werden anstatt, wie bisher, das Risiko bei deren praktischer Anwendung. Die Autorinnen weisen selbst darauf hin, dass dies einen „veritablen Systemwechsel” bedeutet. Im üblichen EU-Stoffrecht gilt der Grundsatz, dass ein regulierungsbedürftiges Risiko erst gegeben ist, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Doping im Sport – Teil 2: Straf-, arzneimittel- und sportrechtliche Aspekte
Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller, Maria Caldarelli, Rosario Centamore
Bereits im ersten Teil des Beitrages wurde dargestellt, dass Doping schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Sportler nach sich ziehen kann.1 Nicht gerechtfertigte Eingriffe in die körperliche Integrität und gegen das Leben werden strafrechtlich geschützt. Strafrechtlich relevante Tatbestände im Zusammenhang mit Dopinghandlungen können sich sowohl aus dem im Strafgesetzbuch normierten Kernstrafrecht, als auch aus Normen des Nebenstrafrechts ergeben.
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