RISIKO KLÄRSCHLAMMENTSORGUNG

Sachverständigenrat empfiehlt thermische Verwertung


Zukunft der Klärschlammentsorgung
Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Dr.-Ing. Mechthild Baron
Aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes sollte Klärschlamm mittelfristig nur noch thermisch verwertet werden
Doppelstrategie bei der Entsorgung
MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt neben der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm auch auf neue thermische Verfahren
Risiko bodenbezogene Klärschlammverwertung
Dr. rer. nat. Peter Dreher, Dipl.-Ing. Peter Fuhrmann
Aktuellen Untersuchungen zufolge können sich durch die Düngung vor allem organische Schadstoffe im Boden anreichern
Düngemittel aus Klärschlammasche
Dr.-Ing. Christian Adam, Dr. Sylvia Kratz, Judith Schick
Die Ergebnisse aus dem EU-Projekt SUSAN legen die großtechnische Umsetzung eines neuen thermochemischen Verfahrens für die Phosphor-Rückgewinnung nahe
Trocknen in der Wirbelschicht
Dr. Jürgen Geyer
Optimierte Konzepte zur Klärschlammtrocknung bieten hohe Energieeinsparpotentiale und einen flexibel einsetzbaren Ersatzbrennstoff
Internationales Klärschlamm-Symposium
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung
Hilfe für die Praxis
Dr.-Ing. Ralf Brüning, Dipl.-Ing. Ludger Nuphaus
Mit der VDI-Richtlinie 2343 Blatt „Logistik“ lassen sich Potentiale zur Optimierung der Altgeräteentsorgung aufdecken und nutzen
Desinfektion schafft Abhilfe
Dipl.-Ing. Marc Hoffmann, Dipl.-Ing. René Stolze
An einem Krankenhaus der Maximalversorgung in Jena wurden Abfallaufkommen und Entsorgungswege medizinischer Abfälle analysiert
Gesetz der Straße
Prof. Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt, LL.M Carsten Schmidt
Die restriktive Anwendung des Straßen- und Wegerechts scheint kein tauglicher Weg zur Unterbindung der privatwirtschaftlichen Altpapiersammlung zu sein
Neues aus der Rechtsprechung
Prof. Dr. Andrea Versteyl
Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL
Die TRGS 517
Claas Brüning, Dipl.-Geol. Gernot Stracke
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
AUF EIN WORT
Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
Klärschlamm darf nicht auf den Boden
Editorial
Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
Liebe Leserin, lieber Leser, die Klärschlammentsorgung bewegt wieder die Verantwortlichen in Abfall- und Wasserwirtschaft. Darum ist Klärschlamm das Schwerpunktthema dieses Hefts. Die durchaus nicht neue Frage lautet: Darf Klärschlamm auf den Boden – als Dünger oder Bodenverbesserungsmittel oder ist er besser im Ofen aufgehoben? Eine Fraktion argumentiert, dass Klärschlamm wertvolle und wertgebende Inhaltsstoffe wie Phosphor enthalte, die für die Landwirtschaft oder den Landbau unverzichtbar seien. Die andere Fraktion ist der festen Überzeugung, dass aus Sicht des Umweltschutzes und insbesondere des Bodenschutzes Klärschlämme in den Ofen gehören. Das können Monoverbrennungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Zement- oder Kohlekraftwerke sein.
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