EurUP 02/2009

- Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie
- Das „LOHAFEX“-Experiment im Südatlantik
- Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2008
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Ist Harmonisierung immer wirkungsvoll? – Der Erlass der EG-Umwelthaftungsrichtlinie
Kristel De Smedt
Mit der EG-Umwelthaftungsrichtlinie (im Folgenden: Richtlinie oder UH-RL) zielt die Europäische Gemeinschaft darauf ab, einen Rahmen für die Umwelthaftung basierend auf dem Verursacherprinzip zu schaffen, um dadurch Umweltschäden zu vermeiden und zu sanieren. Die Richtlinie erfasst hierbei Schädigungen der Schutzgüter Wasser, Boden und der biologischen Vielfalt. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis April 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Rumänien
Dr. Claudia Fischer
Am 30.4.2007 ist die Umsetzungsfrist für die europäische Umwelthaftungsrichtlinie (im Folgenden: UH-RL) abgelaufen. Die Richtlinie ist zum einen inhaltlich sehr detailliert, indem umfangreich dargelegt wird, wie Umweltschäden zu sanieren sind; zum anderen enthält die Richtlinie Freiräume, denn sie stellt nach Art. 16 Abs. 1 UH-RL eine Mindestharmonisierung dar. Insoweit können die Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften beibehalten oder neu schaffen. Mit der Umsetzungspflicht standen die Mitgliedstaaten vor der Aufgabe, die Verantwortlichkeit für Umweltschäden in ein vorhandenes ordnungsrechtliches System einzufügen. Die hierfür erforderlichen Abstimmungsprozesse brauchten Zeit.
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz und Möglichkeiten des Versicherungsschutzes
Alois Lattwein, Sonja Biorac
Am 21.4.2004 erließ die Europäische Union die so genannte Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL), um auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen. Den Mitgliedstaaten der EU wurde aufgegeben, die Vorgaben der UH-RL bis spätestens zum 30.4.2007 in das nationale Recht umzusetzen.
Das „LOHAFEX“-Experiment im Südatlantik
Prof. Dr. Detlef Czybulka
Im Folgenden präsentieren wir unseren Lesern eine Dokumentation zum sog. „LOHAFEX“-Experiment1 des Alfred- Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (AWI). Geplant war eine Eisendüngung im Südatlantik, etwa 200 Seemeilen nördlich von Südgeorgien, faktisch also im Südpolarmeer. Durchgeführt wurde das Experiment nach einer aktuellen Pressemitteilung des AWI2 dann weiter nördlich und östlich, nämlich bei 48° Süd und 16° West.
Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2008
Prof. Dr. Astrid Epiney
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Gemeinschaftsrecht und insbesondere das gemeinschaftliche Umweltrecht Einzelnen gerichtlich durchsetzbare Rechte einräumt, so dass etwa auch nationale Umsetzungsakte entsprechende Rechte und Durchsetzungsmöglichkeiten vorsehen müssen, wird bereits seit einiger Zeit debattiert.
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