EurUP 04/2009


Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten auf „sonstige Weise“ und die Umsetzung in den BundeslĂ€ndern (Teil II)
Prof. Dr. Detlef Czybulka, Jens Kampowski
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege 2009 (BNatSchG 2009) bestimmt nunmehr in § 3 Abs. 3 im Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften), dass (kĂŒnftig) bei „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ vorrangig geprĂŒft werden soll, ob der Zweck mit angemessenem Aufwand auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann.
Maritime Raumordnung in Europa
Ass. iur. Anja StrĂŒve
Tagung zum „Workshop on key principles for maritime spatial planning“ der EuropĂ€ischen Kommission am 23. und 24. April 2009 in Ispra, Italien
2nd Berlin Climate Law Conference, 15 June 2009
Richard Paton
The 2nd Berlin Climate Law Conference, convened 15 June 2009 at the International Club Berlin, provided an important opportunity to reflect on the state of global climate negotiations. Organised on the heels of the June climate change talks in Bonn, the Berlin conference offered a timely and informed reflection on recent climate change legal developments in anticipation of Copenhagen and beyond. Mr. Wolfgang Andreae, the Lexxion Publisher and host of the Berlin conference, noted the significance of this timing in welcoming delegates who attended the Bonn negotiations, concluded only several days earlier, and the other participants spanning Europe, North America and elsewhere internationally, many of whom are following or will participate in the Copenhagen process.
The French Legal Framework for Marine Protected Areas
Laurent Millet, SĂ©bastien Mabile, Raphael Romi
Frankreich ist nicht nur ein wichtiger Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union, sondern hat zugleich das zweitgrĂ¶ĂŸte „Aquitorium“ in der Welt. Veranlasst durch die BeschlĂŒsse der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention ĂŒber die Biologische Vielfalt (CBD) in Kuala Lumpur vom Februar 2004 und andere völkerrechtliche Vorgaben, errichtete Frankreich nach anglo-amerikanischem Vorbild ein Amt („L’agence des aires marines protĂ©gĂ©es“), das fĂŒr die Auswahl und das Management mariner Schutzgebiete zustĂ€ndig ist. Das Ziel ist, 10 % des KĂŒstenmeeres unter Schutz zu stellen.
Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG?
Prof. Dr. Martin Dippel, Dr. Jörg Niggemeyer
Das VerhĂ€ltnis zwischen europĂ€ischem und nationalem Recht ist Gegenstand stĂ€ndiger Diskussion, die in der letzten Zeit – auch unabhĂ€ngig von der Entscheidung des BVerfG zum Vertrag von Lissabon – wieder vermehrt rechtspolitisch gefĂŒhrt wird. Immer wieder wird aber auch „am Fall” diskutiert, ob eine Regelung nationalen Rechts den europarechtlichen Vorgaben entspricht. Gegenstand einer solchen Diskussion ist auch eine Regelung des „Gesetzes ĂŒber ergĂ€nzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG” – Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
StÀdtebauliche VertrÀge und Vergaberecht
Johannes GrĂŒner
Seit der „Ahlhorn-Entscheidung“ des OLG DĂŒsseldorf und der sich daran anschließenden lebhaften Auseinandersetzung herrscht in vielen Gemeinden bei stĂ€dtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen große Rechtsunsicherheit. Grund ist die Frage nach der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf stĂ€dtebauliche VertrĂ€ge.
EuropÀisches Atomhaftungsrecht im Umbruch
Ass.-Prof. Mag. Dr. Susanne Kissich
Das europĂ€ische Atomhaftungsrecht ist erneut in Bewegung geraten. Auf internationaler Ebene bereiten Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens (PÜ)1 und des Wiener Übereinkommens (WÜ)2 die Ratifizierung der Revisionsprotokolle aus 1997 (WÜ-ZP 1997)3 und 2004 (PÜ-ZP 2004, BZP-ZP 2004)4 vor; die USA drĂ€ngen auf die Ratifizierung des Übereinkommens zur Bereitstellung zusĂ€tzlicher EntschĂ€digungsmittel (CSC)5, dem sie seit kurzem angehören.
MaßstĂ€be fĂŒr die erhebliche BeeintrĂ€chtigung des Gebiets- und Artenschutzes nach der FFH-Richtlinie bei der Anlagenzulassung
Dr. Bernd Thyssen
Die jĂŒngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie folgenden Anforderungen in wichtigen Teilen konkretisiert und fĂŒr die Zulassung von Anlagen und sonstigen Vorhaben hohe HĂŒrden aufgestellt. Der Beitrag soll insoweit fĂŒr den Bereich immissionsschutzrechtlicher Vorhaben einen Überblick ĂŒber den Begriff der „erheblichen BeeintrĂ€chtigung“, der aus dem „europĂ€ischen Naturschutzrecht“ stammt, geben. Dieser Begriff begegnet VorhabentrĂ€gern in den Stellungnahmen von Fachbehörden und UmweltverbĂ€nden in sehr unterschiedlichen tatsĂ€chlichen und rechtlichen ZusammenhĂ€ngen, in denen diesem auch eine unterschiedliche Bedeutung zukommt.
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jĂŒngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
UmsĂ€tze werden im VerhĂ€ltnis 30 zu 70 (70% fĂŒr den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...