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- REACH – Die Zulassungskandidatenliste und ihre Folgen
- Warnung und Rückruf – Versuch einer dogmatischen Begründung (14.05.2009)
- Statische oder dynamische Verweisung?
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| Aktuelle Werbestrategien für Nahrungsergänzungsmittel und ihre Bewertung durch die Rechtsprechung Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer Dem Einfallsreichtum von Werbestrategen scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein – sieht man einmal von den gesetzlichen Schranken ab. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings schnell: Die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Werbeverbote stellen gerade für die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln eine besondere Herausforderung dar. Denn diese spezielle Gruppe von Lebensmitteln lebt im wesentlichen von der Bewerbung. |
| Die Erstellung der Gemeinschaftsliste gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – Eine Zwischenbilanz – Frauke Rückl Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ist seit 19. Januar 2007 in Kraft und gilt gemäß Art. 29 Satz 2 VO seit 1. Juli 2007 als unmittelbar anwendbares Recht. |
| Rechtsanwendungsfragen bei der Abgrenzung von diätetischen Lebensmitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln Dr. Christian Stallberg Die Entscheidung, ob ein Produkt (nur) als Nahrungsergänzungsmittel oder (auch) als diätetisches Lebensmittel vermarktet werden kann, hängt davon ab, ob die einschlägigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel („DiätV”) vorliegen. Allerdings ist diese Beurteilung nicht immer einfach. Dies liegt daran, dass das Rechtsregime der Diätverordnung eine Reihe von komplizierten Auslegungs- und Anwendungsfragen aufwirft, die in der Judikatur noch nicht abschließend geklärt worden sind. |
| REACH: Zur Durchführung von Stoffsicherheitsbeurteilungen ist eine handhabbare und verständliche Unterstützung erforderlich Dr. Angelika Hanschmidt, Prof. Dr. Dirk Bunke, Dr. Michael Lulei Arbeiten und Umgang mit Chemikalien, mit Zubereitungen und aus ihnen hergestellten Erzeugnissen bedeutet in vielen Fällen auch Exposition – d. h. Kontakt von Mensch und Umwelt mit unterschiedlichen Stoffen. Kurz oder lang, einmal oder wiederholt, auf ganz verschiedenen Wegen, manchmal in niedrigen, manchmal in hohen Konzentrationen. Dieser Kontakt kann gewollt sein und bewusst geschehen, z. B. bei Duftstoffen, Hautpflegemitteln, Nahrungsmittelzusatzstoffen. Expositionen finden aber auch unbeabsichtigt statt. |
| REACH – Die Zulassungskandidatenliste und ihre Folgen Dr. Oliver Schön, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sog. REACH-Verordnung) ist bereits am 1.6.2007 in Kraft getreten. Mit Blick auf die erst zum 1.6.2008 durchgreifenden Registrierungspflichten und dem damit einhergehenden Beginn der Vorregistrierungsphase haben zahlreiche Unternehmen erst im vergangenen Jahr mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die nicht der chemischen Industrie zuzuordnen sind und daher bislang kaum Berührungspunkte mit dem Chemikalien- und Stoffrecht hatten. |
| Warnung und Rückruf – Versuch einer dogmatischen Begründung Philipp Reusch Die jahrzehntelang einheitliche Rechtsprechung zu Rückrufpflichten von Unternehmen hat spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2008 eine Änderung erfahren. Der Beitrag stellt in einem ersten Teil die Ausgangssituation dar und schildert die Rechtsprechung der letzten zwei Jahre, die den Umschwung eingeläutet hat. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, über das Merkmal der Verhältnismäßigkeit eine dogmatisch begründbare Entscheidung für die Gefahrabwendung mittels Warnung herbeizuführen. Den Abschluss des Beitrags bilden Überlegungen zum Versicherungsverhältnis und zur Frage des Lieferantenregresses. |
| Statische oder dynamische Verweisung? – Teil 1 Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz Bedenkliche Unbestimmtheiten und Unklarheiten bei der Bestimmung der zu Dopingzwecken im Sport verbotenen Arzneimittel im Arzneimittelgesetz |
