StoffR 04/2009

- REACH - Prüfung von Versuchsvorschlägen
- Identifizierte Verwendungen in Stoffsicherheitsberichten
- Das neue europäische Pflanzenschutzrecht
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Identifizierte Verwendungen in Stoffsicherheitsberichten – Das Deskriptorenmodell
Dr. Oliver Schön, Dr. Helmut Vogler, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) verlangt die Angabe identifizierter Verwendungen in Stoffsicherheitsberichten. Das hierzu im Rahmen der „Guidance on information requirements and chemical safety assessment” als Kapitel R.12 entwickelte Deskriptorenmodell soll diese Aufgabe erleichtern. Der nachfolgende Beitrag stellt in der gebotenen Kürze die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und liefert anschließend eine erste Übersetzung der bislang nur in englischer Sprachfassung verfügbaren Leitlinie.
REACH - Prüfung von Versuchsvorschlägen
Dr. Horst von Holleben, Hartmut Scheidmann
Die REACH-VO hat mit der Registrierpflicht bewusst einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der unter dem Stichwort „Beweislastumkehr“ die Verantwortung für die Prüfung von Chemikalien nach den gesetzlichen Vorgaben auf die Industrie verlagert und den Schwerpunkt staatlicher Funktionen auf Kontrollen der Registrierungen im Rahmen der Evaluierung nach Titel VI, auf die Zulassung von „besonders besorgniserregenden Stoffen“ nach Titel VII und auf stoffspezifische Verbote und Beschränkungen nach Titel VIII reduziert.
Das neue europäische Pflanzenschutzrecht – der Anfang vom Ende?
RA Dr. Volker Kaus
Die Kommission der europäischen Gemeinschaften hat am 12.07.2006 gleich zwei neue Gesetzeswerke für den Bereich der Pflanzenschutzmittel auf den Weg gebracht.
Revision der EU-Biozid-Gesetzgebung: Bewertung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten
Dr. Alexander Grube, Dr. Michael Lulei
Biozide sind unverzichtbar für den hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft. Sie sichern und verbessern die Qualität von Produkten und industriellen Prozessen. Als Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten bzw. ihren Überträgern, und sie werden zum Schutz leicht verderblicher Materialien eingesetzt.
Der Pflegebettenfall des Bundesgerichtshofs und die Auswirkungen auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Philipp Reusch
Der vom Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember des letzten Jahres entschiedene Fall über die Voraussetzungen und Umfänge einer Warnung oder eines Rückrufes hat zu einer lebhaften Diskussion in der zivilrechtlichen Literatur geführt. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das Produktsicherheitsrecht und hier insbesondere die Befugnisse und Entscheidungen der Marktaufsichtsbehörden hat ist dagegen bisher nicht beleuchtet worden. Der Artikel zeigt auf, dass die Erwägungen des BGH auch in die Verwaltungspraxis der Marktaufsichtsbehörden Einfluss finden sollten.
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