Heft 02 - 2010

- Der Arbeitsentwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Abgrenzung industrielle Nebenprodukte/Abfall
- Steuerliche Gleichbehandlung von öffentlichen Entsorgungseinrichtungen und privaten Entsorgungsunternehmen
- ...


Abfallhierarchie und gesetzliche Ãœberlassungspflichten im Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Erste Anmerkungen zum Arbeitsentwurf der Bundesregierung mit Stand vom 23.2.2010
Der Arbeitsentwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
RA Dr. Martin Dieckmann
Das im Arbeitsentwurf vorgelegte Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ist ein Artikelgesetz, welches im Kern (Artikel 1) aus einer vollständigen Neufassung des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG 1994) besteht; daneben werden notwendige Folgeänderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Artikel 2) und verschiedener anderer Gesetze (Artikel 3) vorgeschlagen, wobei es hier im Wesentlichen um eher formale Anpassungen der Begrifflichkeiten geht. Das Artikelgesetz soll drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Für die Erlaubnispflicht für Sammler und Beförderer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen nach Artikel 1 § 53 Abs. 1 soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Verkündung gelten (Artikel 4).
Abgrenzung industrielle Nebenprodukte/Abfall
Dipl.-Ing. Gerhard Endemann
Ausgehend von einer kurzen Einführung in die Stahlindustrie in Deutschland und Europa werden die Kreislaufwirtschaft moderner Stahlunternehmen sowie die Betroffenheit von der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) erläutert. Hierauf aufbauend werden die Potenziale der neuen AbfRRL aus Sicht der Stahlindustrie insbesondere für die Beispiele Schlacke als Nebenprodukt und Stahlschrott als Sekundärrohstoff dargelegt.
Auswirkungen einer steuerlichen Gleichbehandlung von öffentlichen Entsorgungseinrichtungen und privaten Entsorgungsunternehmen
Prof. Dr. Heinz-Georg Baum
Schon nahezu zwei Dekaden währt die Diskussion über die Steuerpflicht öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in der Abfallwirtschaft. Dabei wurde kaum eine Plattform ausgelassen und nahezu sämtliche Instrumente kamen zum Einsatz. Man zog vielfältige Register; es wurde argumentiert, gestritten, polemisiert, gedroht, initiiert – ja sogar die Gesetzgebungsmaschinerie wurde schon einmal angeworfen. Angesichts der Leidenschaft und Hartnäckigkeit, mit der dieses Projekt je nach Interessenlage betrieben oder blockiert wurde, verwundert es ein wenig, dass kaum quantitative Belastungsprognosen im Schrifttum dokumentiert sind. Mehrheitlich sind allgemeine Ausführungen zu finden.
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