Heft 03 - 2010

- Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
- Noch Abfall oder schon Produkt? – Zum Ende der Abfalleigenschaft bei der stofflichen Verwertung
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Der Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus der Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung
Mit seinem Arbeitsentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz legt der BMU einen Gesetzentwurf über den Umgang mit Abfällen vor, in dessen Kurzbezeichnung erstmals der Begriff „Abfall” nicht mehr auftaucht. Immerhin steht die Kurzbezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz” aber für ein „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen”.
Die Einschaltung Dritter in die AufgabenerfĂĽllung nach dem Arbeitsentwurf fĂĽr das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
RAin Dr. Juliane Hilf, Matthias Schleifenbaum
Am 10.03.2010 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) der Öffentlichkeit den Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (AE-KrWG) vorgestellt. Darin werden auch die Regelungen zur Einschaltung Dritter in die Aufgabenerfüllung i.S.v. §§ 16–18 KrW-/AbfG neu gefasst.
Noch Abfall oder schon Produkt? – Zum Ende der Abfalleigenschaft bei der stofflichen Verwertung
Dr. Olaf Kropp, Klaus Stefan Kälberer
„Ich war eine Dose“, verkündeten Mitte der 1980er-Jahre Nägel, Spielzeugautos und allerlei andere Metallgegenstände von großformatigen Werbeplakaten und brachten so dem Betrachter auf anschauliche Weise den Inhalt des Begriffs der stofflichen Verwertung von Abfällen nahe, lange bevor dieser in die Normen des deutschen Abfallrechts Einzug hielt. Bis heute ist jedoch umstritten, zu welchem Zeitpunkt – oder präziser an welcher Stelle im Recyclingprozess – ein aus Abfällen gewonnener Stoff oder Gegenstand die Abfalleigenschaft wieder verliert und damit aus dem Regime des Abfallrechts entlassen wird. Hierfür fehlt es nach wie vor an allgemein anerkannten, praxistauglichen Kriterien.
Die Verfüllung von Tagebauen mit ungeeigneten Abfallstoffen – berg- und abfallrechtliche Bewertung und verfahrensrechtliche Konsequenzen
Prof. Dr. Martin Dippel
Im März 2008 sendete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ einen Bericht, wonach in den Tontagebauen Vehlitz und Möckern (Land Sachsen-Anhalt) nicht nur mineralische Stoffe, sondern auch Haus- und Gewerbemüll mit hohem organischen Anteil eingebaut worden ist.
Erwartungen an eine 6. Novelle der Verpackungsverordnung
Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann
Lassen Sie mich den hochgesteckten Erwartungen, mit der Sie meinen Erwartungen an eine 6. Novelle der Verpackungsverordnung entgegensehen, mit einem knappen geschichtlichen Abriss der Entwicklung dieses bemerkenswerten abfallrechtlichen Regelwerkes nähern, an dessen Entstehung – wenn auch nur aus der Position des Gehilfen heraus – ich Teilhabe hatte.
Neues in Sachen Sicherheitsleistung fĂĽr Abfallentsorgungsanlagen
Stefan Kopp-Assenmacher
Folgen einer „Rechtsbereinigung“
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