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Maßnahmen gegen den Export von „Elektroschrott“ – auch ein Governance-Problem PD Dr. Ulrich Smeddinck, Dr. Joachim Wuttke Der Export von Elektro-Altgeräten aus Industriestaaten insbesondere in afrikanische Staaten ist ein ebenso gravierendes wie bisher ungelöstes umweltpolitisches Problem. Elektro-Altgeräte sind Abfall. Umgangssprachlich wird plakativ der Begriff „Elektroschrott“ verwendet. Der Export ist nicht zulässig, wenn der Abfall gefährlich ist. Erlaubt und gar erwünscht ist dagegen der Export von noch gebrauchsfähigen Geräten. |
Grenzen der Anordnung wesentlicher Änderungen von Deponien nach §§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 2 Nr. 2 KrW-/AbfG bei der Sanierung von Altdeponien Dr. Stefan Baufeld Mit dem Begriff Altdeponien, die Gegenstand dieser Darstellung sind, werden Abfalldeponien bezeichnet, die bereits vor Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes am 11.6.1972 betrieben wurden oder mit deren Errichtung vor diesem Stichtag begonnen wurde. Errichtung und Betrieb solcher Deponien waren vor dem 11.6.1972 nicht zulassungspflichtig, da mit dem AbfG erstmals eine Genehmigungspflicht für die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen eingeführt wurde. Die vor In-krafttreten des AbfG für Deponien geltenden gewerbe- und immissionsschutzrechtlichen Sicherheitsstandards blieben deutlich hinter denen des AbfG und des jetzigen KrW-/AbfG zurück. |
Fußnoten, EU-Guidelines, BAT und andere Verlautbarungen – eine neue Rechtsqualität? Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, Dr. Ella Stengler Das Rechtssystem ist aufgebaut auf der Verfassung, den Gesetzen sowie den Verordnungen jeweils auf Bundesund Landesebene; auf kommunaler Ebene besteht – zumal im Umweltrecht – das Satzungsrecht. Europarechtlich erfolgt die Normgebung weitestgehend über Verordnungen und RL. Seit Jahren differenzieren sich die Normsetzungsarbeiten des Umweltrechtes in diversen Erscheinungsformen neben den zuvor genannten gewissermaßen konventionellen Strukturen. |
Das Ende der Abfalleigenschaft bei Gebrauchtteilen aus Altfahrzeugen Stefan Kopp-Assenmacher, Dr. Christian Glass In Deutschland werden jährlich rund 3,8 Mio. Kraftfahrzeuge, davon ca. 3,2 Mio. Pkw aus dem Fahrzeugregister außer Betrieb genommen. Zwei Drittel der 3,2 Mio. gelöschten PKWs wurden nach statistischen Angaben im Jahr 2006 als Gebrauchtwagen exportiert, 56 % in EU-Staaten, 8 % in Nicht-EU-Staaten. Lediglich ca. 14 % der gelöschten Fahrzeuge wurden entsprechend der Abfallstatistik als Altfahrzeuge verwertet. Durch die sogenannte Umweltprämie ist sowohl die Zahl der abgemeldeten als auch die Zahl der verschrotteten bzw. verwerteten Fahrzeuge erheblich gestiegen. |