EurUP 02/2010

- Die Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie – auf dem Weg zur „Super-Umweltrichtlinie“?
- Umsetzung und Auslegung des Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in GroĂźbritannien
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Die Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie – auf dem Weg zur „Super-Umweltrichtlinie“?
Prof. Dr. Dr. h.c. (GTU Tiflis) Thomas Schomerus, Dipl. Umweltwiss. Laura Spengler
Im Oktober 2009 haben der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament die Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie von energiebetriebenen Produkten auf so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte beschlossen. Die neue Ökodesign-Richtlinie ist am 20.11.2009 in Kraft getreten. Die Erweiterung geht auf einen Richtlinienvorschlag der Kommission zurück, den diese 2008 im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik („SCP/SIP Aktionsplan“)3 vorgelegt hatte. Der Aktionsplan verfolgt einen umfassenden Ansatz und zielt insbesondere auf die Verbesserung der Energieeffizienz und der Umwelteigenschaften von Produkten sowie die Förderung der Akzeptanz der Verbraucher für umweltverträgliche Produkte.
Ă–ffentlich-rechtliche Verantwortung und zivilrechtliche Haftung fĂĽr Radonbelastung
RA Dr. Ludger Giesberts, Guido Kleve
Die Gefahren, die von einer Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt ausgehen können, stehen nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Fragen rund um die Nutzung der Kernenergie im besonderen Fokus der allgemeinen öffentlichen Diskussion. Gegenstand der Kontroverse ist hier aber in der Regel lediglich die durch den Menschen künstlich erzeugte oder verursachte Strahlenbelastung und deren potentielle Gefahren. Demgegenüber scheint die Strahlenexposition, der der Mensch durch natürliche Strahlenquellen ausgesetzt ist, lediglich einem interessierten und fachkundigen Kreis vorbehalten. Die Risikowahrnehmung durch die Allgemeinheit ist dagegen wenig ausgeprägt.
Umsetzung und Auslegung des Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) in GroĂźbritannien
Nina Gammenthaler
Der vorliegende Beitrag1 gewährt eine Übersicht der Umsetzung von Art. 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in den verschiedenen Rechtsordnungen der Staaten England, Schottland, Nordirland und Wales sowie Gibraltar. Bis 1998 stand dem Parlament des Vereinigten Königreiches in Westminster eine einheitliche Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich auf dem ganzen Hoheitsgebiet zu. Nur für Nordirland bestanden besondere Regelungen, sodass die beiden Gesetzgebungsverfahren getrennt abliefen. Mit dem Verfassungsreformprozess, der sog. Devolution, fand eine Verlagerung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen von der Zentralregierung zu den einzelnen „Teilstaaten“ statt.
5. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: Klimaschutz durch Bioenergie
Maria Hústavová
Am 17. und 18.9.2009 fanden an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg die 5. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht statt, die sich dem Recht der „Biomassenutzung zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ widmeten. Veranstaltet wurden sie von der Forschungsstelle Umweltenergierecht und dem Forschungsstelle Umweltenergierecht e.V. unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz und dem Leiter der Forschungsstelle Thorsten Müller. Das Thema war das „Recht der Biomassenutzung zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit“. Das BVerfG hat sich in den letzten Jahren insgesamt vier Mal mit biomasserelevanten Fragen auseinandersetzen müssen, was die große Relevanz dieses Themas unterstreicht.
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