EurUP 05/2010

- Entwicklung des EU-Stoffrechts
- Some Lessons from Ireland in protection of wildlife
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Klagerechte der Umweltöffentlichkeit im Umweltrechtsbehelfsgesetz
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
„Die Mitgliedstaaten stellen im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften sicher, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit, die […] ein ausreichendes Interesse haben oder alternativ […] eine Rechtsverletzung geltend machen, Zugang zu einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht oder einer anderen auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen unabhängigen und unparteiischen Stelle haben, um die materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen anzufechten“, die im Rahmen bestimmter umweltrechtlicher Zulassungsverfahren ergehen.
‘Have we all gone bats?’ – The Strict Protection of Wildlife under the Habitats Directive and Tourism Development: Some Lessons from Ireland
Marc McDonald
The legal protection of species of wildlife under EU law is or should have an increasing impact on tourism developments. It should typically force project modification, relocation or even in some cases project abandonment. Tourism developers are learning about these impacts rather slowly for a variety of reasons. The aim of this article is to provide legal guidance on the likely impact of the protection of species on tourism developments by examining the Irish legal experience of the protection of bats.
Entwicklung des EU-Stoffrechts: Vergleich der Regelungen für Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Chemikalien
Dr. rer. nat. Arno P. Biwer
Die Umweltpolitik ist heute ein wichtiger Politikbereich der Europäischen Union (EU), und der Umwelt-Acquis gehört zu den fortschrittlichsten Umweltgesetzgebungen weltweit. Erste Aktivitäten beginnen in den 1960er Jahren mit einer Reihe von Einzelregelungen und führen 1972 zum ersten Umwelt-Aktionsprogramm. Primärrechtlich wird die Umweltpolitik erstmals in die Einheitliche Europäische Akte aufgenommen. Das mittlerweile sechste Umwelt-Aktionsprogramm definiert, ebenso wie der Lissabon-Vertrag, eine nachhaltige Entwicklung als Ziel der Umweltpolitik.
Das „Busan Outcome“ vom 11.6.2010 zur Errichtung eines Weltbiodiversitätsrates
Dipl. iur. Lars Kramm
„Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services“ (IPBES) soll das neue Gremium heißen, das nach dem Vorbild des Weltklimarats IPCC in Zukunft den politischen Entscheidungsträgern zuverlässige, unabhängige und glaubwürdige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität zur Verfügung stellen soll.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
RA Dr. Antje Wittmann
Düsseldorfer Abfallrechtstag am 27.5.2010
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