Heft 03 - 2011

- Bewältigung der Herausforderungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windenergie
- Die immissionsschutzrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung
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Reichweite des Begriffs der Wärme- und Energieerzeugungsanlagen in Nr.1 der 4. BImSchV
Prof. Dr. Alexander Schink
Bei der praktischen Anwendung der 4. BImSchV im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren treten nicht selten Probleme bei der Bestimmung der anzuwendenden Kategorie der hiernach genehmigungsbedürftigen Anlagen auf. Das gilt insbesondere bei Anlagen, in denen Wärme oder Energie erzeugt wird, um sie unmittelbar im Produktionsprozess in einer nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlage einzusetzen. So stellt sich die Frage, ob Glühöfen, die in einem Walzwerk eingesetzt werden, um das Walzgut zu erwärmen, lediglich als Bestandteil einer Walzanlage nach Nr. 3.6 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind oder ob daneben oder überlagernd noch eine Genehmigungspflicht nach Nr. 1. der 4. BImSchV in Betracht kommt.
Die immissionsschutzrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung
Dr. Alfred Scheidler
Wegen des abstrakten Gefährdungspotenzials immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen unterwirft das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Betreiber solcher Anlagen einer Reihe von Grundpflichten (§ 5BImSchG). Daneben gibt es Nebenpflichten, so auch die in § 27 BImSchG geregelte Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Der Anlagenbetreiber wird damit zur Angabe über die von der Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangenen Luftverunreinigungen verpflichtet. Nähere Vorgaben dazu enthält die Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV).
Petitionen im Rahmen von umweltrelevanten Projekten – Der Rechtsschutz Drittbetroffener im Spannungsfeld zwischen Legislative und Exekutive
Prof. Dr. Andrea Versteyl
Petitionen erfreuen sich nach wie vor einer großen Beliebtheit. Nicht zuletzt in Form der e-Petition erweist sich das Instrument der Petition gerade in Zeiten des Internets als außerordentlich modern und vielfältig einsetzbar. Auch ihre Wirkung darf nicht unterschätzt werden. Sie reicht von der Erzeugung öffentlichen Drucks auf politische Entscheidungsträger bis zu erheblichem Einfluss auf behördliche Einzelfallentscheidungen.
Zur völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem im Hinblick auf Drittstaaten
Simon P. N. Spyra
Auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG1 führte die Europäische Union (EU) Anfang des Jahres 2005 das Instrument des europäischen unternehmensbezogenen Emissionshandelssystem (EU ETS) für das Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid) ein und schuf damit eine weitere Möglichkeit, die auf internationaler Ebene dem Kyoto-Protokoll (KP) nach übernommenen Emissionsreduktions- und Begrenzungsverpflichtungen zu erfüllen.
„Rückenwind?“– Bewältigung der Herausforderungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windenergie
Dr. Bernd Thyssen
Angesichts aktueller Bemühungen zum Klimaschutz und spätestens nach dem Atom-Unfall in Fukushima am 11.3.2011 ist das Interesse an erneuerbaren Energien spürbar gewachsen. Jetzt soll nach den politischen Ankündigungen der Weg vor allem für den Ausbau der Windenergie freigemacht werden. Die gesteigerte Akzeptanz im politischen Bereich zeigt sich auch darin, dass sich auch Spitzenpolitiker aus der Landes- und Bundespolitik neuerdings gern bei der Inbetriebnahme neuer Windparks zeigen.
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