Heft 06 - 2011


Rechtliche Grundlagen der Flugroutenplanung
Dr. Tobias Masing
Flugrouten geraten zunehmend in den Fokus. Beispiele hierfür sind die Debatten um die Flugrouten für den neuen Flughafen BER in Berlin, der im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden soll, oder um die Erweiterung des Münchener Flughafens oder die Inbetriebnahme der neuen Landebahn des Frankfurter Flughafens. Die Auseinandersetzungen um die Zulassung von Flughäfen und Flugverkehr setzen sich hier auf anderer Ebene fort.
Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12.5.2011 zum Verbandsklagerecht für Umweltverbände
Dr. Annette Kleinschnittger
Am 12.5.2011 hat der EuGH entschieden,2 dass die in § 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geregelte Beschränkung des Klagerechts der Umweltverbände auf die Geltendmachung solcher Vorschriften, die Rechte Einzelner begründen, mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 10a UVP-RL3 nicht vereinbar ist. Gerichte haben auf Klagen anerkannter Umweltverbände auch zu prüfen, ob ein Vorhaben, auf das die Richtlinie Anwendung findet, gegen unionsrechtliche Umweltvorschriften oder solche nationale Umweltvorschriften verstößt, die unionsrechtliche Vorgaben umsetzen.
Die Betriebseinstellung im Emissionshandel
Dr. Christian P. Zimmermann, Stephan Birko
Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen.
Das neue TEHG – ein Vergleich von neuer und alter Textfassung
Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Dr. M.A. Kristina Wimmers, B.Sc. Wirt.-Ing. Nick Seeger
Die ersten Unterschiede zwischen dem neuen und alten TEHG machen sich bereits in der Gliederung bemerkbar. Das alte TEHG gliedert sich in sechs Abschnitte und 27 Paragraphen, wogegen das neue TEHG zwar auch sechs Abschnitte zählt, jedoch 35 Paragraphen aufweist. Der zweite Abschnitt weist im alten TEHG nur zwei, im neuen TEHG drei Paragraphen auf. Im dritten Abschnitt wurden neue Paragraphen aufgenommen und alte ersetzt. Der vierte Abschnitt, der im alten TEHG die Bezeichnung „Handel mit Berechtigungen“ trug, wurde in der neuen Fassung entfernt und an dessen Stelle der Abschnitt „Gemeinsame Vorschriften“ mit zehn Paragraphen aufgenommen.
Aktuelles zu Erschütterungen – Prognose, Messung, Beurteilung
Dr. rer. nat. Wolfgang Herrmann
Erschütterungen als Umweltproblematik sind ein Randthema. Dort, wo sie auftreten, können sie in Planungsprozessen jedoch große Bedeutung erlangen. Was sind Erschütterungen? Bei Erschütterungen handelt sich um mechanische Schwingungen, die im Allgemeinen durch technische Quellen verursacht werden, hauptsächlich – Stationäre Quellen (Maschinen, Geräte) – Verkehrsbedingte Quellen – Baubetrieb Erschütterungen sind in unserer Umwelt allgegenwärtig.
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