EurUp 03/2011


Blaue Tonnen und kein Ende
Markus Figgen, Dr. Rebecca Schäffer
Die Zulässigkeit gewerblicher PPK-Sammlungen nach der aktuellen Rechtslage sowie nach der beabsichtigten Neuregelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2010
Prof. Dr. Astrid Epiney
In der Rs. C-333/083 nahm der EuGH im Zusammenhang mit einer den freien Warenverkehr betreffenden Konstellation u.a. zur Tragweite des Vorsorgeprinzips, allerdings fur den Bereich des Gesundheitsschutzes, Stellung. In dem Vertragsverletzungsverfahren ging es um eine franzosische Regelung, wonach fur Verarbeitungshilfsstoffe und fur Lebensmittel, bei deren Herstellung Verarbeitungshilfsstoffe aus anderen Mitgliedstaaten verwendet wurden, ein Zulassungssystem vorgesehen ist.
Länder-Immissionsschutztag 2010
Anja Schulze, Ilja Skrylnikow
Bericht über den Länder-Immissionsschutztag 2010, 23.11.2010, Berlin
Natura 2000-Recht bei der Planung von Infrastrukturvorhaben (Teil 2)
Prof. Dr. Clemens Weidemann, Dr. Thomas Krappel
Ergibt die Vertraglichkeitsprufung, dass das Projekt zu erheblichen Beeintrachtigungen des Gebiets in seinen fur die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck masgeblichen Bestandteilen fuhren kann, so darf das Projekt abweichend von § 34 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFHRL gemas § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL nur zugelassen oder durchgefuhrt werden, soweit es aus zwingenden Grunden des uberwiegenden offentlichen Interesses, einschlieslich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (nachfolgend 1.), zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeintrachtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (nachfolgend 2.) und die zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura 2000- Netzes notwendigen Masnahmen vorgesehen sind (nachfolgend 3.). Eine Abweichungsprufung kann im Planfeststellungsbeschluss freilich auch hilfsweise durchgefuhrt werden
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